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Warum jetzt sanieren?

Wer früher beantragt, bekommt mehr Förderung.

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21.07.2026 sinken beim Heizungstausch zwei wichtige Werte in festen Schritten – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Maßgeblich ist das Datum, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht, nicht der Tag des Einbaus. Jeder verpasste Stichtag kostet also bares Geld.

Was sinkt – und wann?

Klima­geschwindigkeits­bonus

Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbst nutzende Eigentümer, die eine alte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen. Er beträgt derzeit 16 % und sinkt ab 1. Februar 2027 auf 12 %. Für Anträge ab 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr.

Klimageschwindigkeitsbonus
AntragstellungWert
21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell)16 %
01.02.2027 bis 31.07.202712 %
01.08.2027 bis 31.01.20288 %
01.02.2028 bis 31.07.20284 %
ab 01.08.2028entfällt

Für die selbst genutzte Wohneinheit beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Förderfähige Kosten

Auch der Betrag, auf den sich die Förderung bezieht, wird kleiner: Für die erste Wohneinheit sind derzeit bis zu 28.000 € förderfähig. Ab 1. Februar 2027 sind es 27.250 €, ab 1. August 2030 nur noch 22.000 €.

Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
AntragstellungWert
21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell)28.000 €
01.02.2027 bis 31.07.202727.250 €
01.08.2027 bis 31.01.202826.500 €
01.02.2028 bis 31.07.202825.750 €
01.08.2028 bis 31.01.202925.000 €
01.02.2029 bis 31.07.202924.250 €
01.08.2029 bis 31.01.203023.500 €
01.02.2030 bis 31.07.203022.750 €
ab 01.08.203022.000 €

Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Beide Effekte addieren sich: Ein niedrigerer Bonus wird auf einen kleineren Betrag angewendet.

Was sich voraus­sichtlich ab 2027 außerdem ändert

  • Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 von 30 % auf 15 %. Dafür kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % für Wärmepumpen hinzu, die dessen Kriterien erfüllen.
  • Ab dann soll kein Heizungstausch mehr gefördert werden, wenn die vorhandene Heizung am 1. Januar 2008 oder später in Betrieb genommen wurde.
  • Für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Häusern kommt beim BAFA ein WPB-Bonus von 5 % hinzu – Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan (iSFP).

Und die Gebäudehülle?

Für die BAFA-Zuschüsse an Dach, Fassade, Fenstern und Türen sind derzeit keine festen Absenkungsstichtage veröffentlicht. Der Grundfördersatz liegt bei 15 %, mit iSFP bei bis zu 20 %. Trotzdem lohnt es sich, jetzt zu planen: Ein Sanierungsfahrplan zeigt, in welcher Reihenfolge Hülle und Heizung sinnvoll sind – und ob der Heizungstausch vor dem nächsten Stichtag möglich ist.

So gehen Sie vor

  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, welche Förderung für Ihr Haus infrage kommt.
  2. Angebot einholen und Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen – er wird erst mit der Förderzusage wirksam.
  3. Antrag vor dem nächsten Stichtag (1. Februar 2027) stellen – erst danach beginnen die Arbeiten.

Alle Angaben: Stand 28.10.2026, ohne Gewähr. Quellen: KfW (Programm 458) und BAFA (Förderübersicht BEG EM).

FAQ

Häufige Fragen

Zählt das Datum des Antrags oder des Einbaus?

Das Datum, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht. Wer vor einem Stichtag beantragt, sichert sich die höheren Werte – auch wenn die Heizung erst danach eingebaut wird.

Wann ist der nächste Stichtag?

Der nächste Stichtag ist der 1. Februar 2027. Danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten – die Tabellen oben zeigen alle Stufen.

Was brauche ich, um rechtzeitig einen Antrag zu stellen?

  • ein Angebot Ihres Fachunternehmens
  • einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • die Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten

Planen Sie dafür einige Wochen ein und sprechen Sie uns frühzeitig an.

Sinkt auch die Förderung für Dämmung und Fenster?

Für die BAFA-Zuschüsse an der Gebäudehülle sind derzeit keine festen Absenkungsstichtage veröffentlicht. Voraussichtlich ab 2027 kommt für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Häusern sogar ein WPB-Bonus von 5 % hinzu – Voraussetzung ist ein geförderter Sanierungsfahrplan.

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Bis der Antrag stehen kann, brauchen Sie ein Angebot und einen Vertrag mit Förderklausel. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig an – im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Förderung für Sie infrage kommt und bis wann Sie handeln sollten.

Telefon
+49 (0)152 0422 8888
E-Mail
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Büro
Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach