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Barrierefreies Wohnen

Bodengleiche Dusche mit flacher Duschfläche und Glaswand in einem modernen grauen Bad, davor Badeschuhe auf dem Boden
  • Mit dem Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) fördert die KfW den Abbau von Barrieren in Haus und Wohnung – zum Beispiel bodengleiche Duschen, Schwellenabbau, breitere Türen oder einen stufenlosen Zugang.
  • Für Einzelmaßnahmen gibt es 10 %, für den Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 % der förderfähigen Kosten.
  • Aktueller Stand: Antragstellung derzeit nicht möglich – Mittel für 2026 ausgeschöpft (seit 31. Juli 2026). Zinsgünstige KfW-Kredite für den Barriereabbau gibt es weiterhin.

Lohnt sich der barrierefreie Umbau?

Förderung – bis zu 6.250 € je Wohneinheit

Einzelmaßnahmen bezuschusst die KfW mit 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 € je Wohneinheit. Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhält 12,5 %, höchstens 6.250 € je Wohneinheit. Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 2.000 € betragen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen – und auch Mieter.

Die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft. Die KfW will auf ihrer Programmseite informieren, sobald wieder Anträge möglich sind. Bis dahin kommen der zinsgünstige KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159) und – bei Pflegebedarf – Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen infrage.

Was wird gefördert?

  • Wege und Außenanlagen, Eingangsbereich und Wohnungszugang
  • Treppen, Rampen und Aufzüge
  • Grundrissänderungen, Schwellenabbau, breitere Türen
  • Badumbau, zum Beispiel bodengleiche Dusche
  • Bedienelemente, Orientierung und Kommunikation

Neue Fenster laufen nicht über diesen Zuschuss, sondern über die BAFA-Förderung – siehe Fenster.

Barrierefrei und energetisch sanieren

Wer ohnehin umbaut, sollte beides zusammen denken: Ein neues Bad, ein stufenloser Zugang oder neue Türen lassen sich gut mit Dämmung, Heizungstausch oder einer Sanierung zum Effizienzhaus verbinden. Wir planen die Reihenfolge und sichern die passenden Förderungen.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderung derzeit verfügbar ist.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Unser Plus an Leistungen

  • Barrierereduzierung und energetische Sanierung aus einer Hand geplant
  • Aufmaß und Grundrisse für die Umbauplanung aus unserem Haus
  • Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer
  • Maximale Förderungen

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich den Zuschuss derzeit beantragen?

Antragstellung derzeit nicht möglich – Mittel für 2026 ausgeschöpft (seit 31. Juli 2026). Bereits zugesagte Zuschüsse bleiben gültig. Alternativ gibt es den zinsgünstigen KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159).

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Privatpersonen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter. Ein Alters- oder Pflegenachweis ist nicht nötig.

Kann ich den Zuschuss mit der Pflegekasse kombinieren?

Für denselben Teil einer Maßnahme nicht. Für unterschiedliche Teile mit getrennter Rechnung ist eine Kombination möglich. Auch Zuschuss und KfW-Kredit dürfen nicht für dieselbe Maßnahme genutzt werden.

Bis wann muss der Umbau fertig sein?

Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monate nach der Zusage nachgewiesen werden, sonst verfällt der Zuschuss.

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