Gewerbe zu Wohnen

- 30 % Zuschuss der KfW für den Umbau von Läden, Büros, Praxen und anderen Gewerbeflächen zu Wohnungen – bis zu 30.000 € je neu entstehender Wohneinheit.
- Gefördert werden Rückbau, Grundrissänderungen, Innenausbau, Treppenhäuser, Haustechnik und Außenanlagen für die Wohnnutzung.
- Nach dem Umbau müssen die Wohnungen den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen, bei Baudenkmalen Effizienzhaus Denkmal. Den Nachweis führen wir als Energieeffizienz-Experten.
Lohnt sich der Umbau zu Wohnraum?
Förderung – 30 %, bis zu 30.000 € je Wohnung
Die KfW bezuschusst 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 100.000 € je neu entstehender Wohneinheit. Antragsberechtigt sind private und gewerbliche Investoren, Unternehmen und Kommunen – auch wer die neue Wohnung selbst bewohnen will.
Gefördert wird der Umbau beheizter Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zum Wohnen genutzt wurden und deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es muss mindestens eine neue Wohneinheit mit eigenem Zugang, Küche und Bad entstehen. Anbauten und Aufstockungen sowie der Kauf von Grundstück und Gebäude werden nicht gefördert.
Energetische Sanierung zusätzlich fördern
Die Kosten der energetischen Sanierung – Dämmung, Fenster, Heizung – zählen nicht zum Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“. Sie lassen sich aber über die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördern, etwa mit dem Kredit für die Sanierung zum Effizienzhaus. Wichtig ist eine saubere Trennung der Kosten, damit nichts doppelt angesetzt wird – mehr unter KfW-Effizienzhaus.
Was Sie außerdem beachten sollten
- Die Umnutzung braucht in der Regel eine Baugenehmigung. Brandschutz, Schallschutz und Stellplätze spielen dabei oft eine große Rolle – siehe Brandschutz und Schallschutz.
- Die Wohnungen müssen nach dem Umbau mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Die Nachweise müssen spätestens 54 Monate nach der Zusage bei der KfW sein.
- Für Unternehmen gilt der Zuschuss als De-minimis-Beihilfe.
Wie erhalte ich die maximale Förderung?
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir prüfen, ob Ihr Gebäude infrage kommt, welche Effizienzhaus-Stufe realistisch ist und wie sich Umbau und energetische Sanierung am besten kombinieren lassen.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Unser Plus an Leistungen
- Effizienzhaus-Nachweis, Fachplanung und Baubegleitung aus einer Hand
- Aufmaß, Bestandspläne, Brand- und Schallschutz aus unserem Haus – siehe Dienstleistungen
- Erfahrung mit Bestand und Denkmal
- Ein fester Ansprechpartner von der ersten Idee bis zur Auszahlung
FAQ
Häufige Fragen
Welche Gebäude kommen infrage?
Beheizte Gebäude oder Gebäudeteile, die bisher nicht zum Wohnen genutzt wurden – zum Beispiel Läden, Büros, Praxen, Gaststätten oder Werkstätten. Der ursprüngliche Bauantrag muss mindestens fünf Jahre zurückliegen, und es muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 100.000 € je neuer Wohneinheit – also bis zu 30.000 € je Wohnung.
Wird auch die energetische Sanierung gefördert?
Nicht über diesen Zuschuss. Dämmung, Fenster und Heizung lassen sich aber über die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördern. Beides ist kombinierbar, solange dieselben Kosten nicht doppelt angesetzt werden.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste muss vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag erstellen und nach dem Umbau bestätigen, dass der Effizienzhaus-Standard erreicht ist. Das übernehmen wir für Sie.