Pelletheizung

- 30 % Grundförderung über die KfW, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 %.
- Die Pelletheizung ist gerade bei Häusern beliebt, die hohe Vorlauftemperaturen benötigen – dazu gehören Bestandshäuser mit schlechter oder ohne Dämmung, zum Beispiel unter Denkmalschutz.
- Geeignet ist die Pelletheizung grundsätzlich für alle Häuser, solange genug Platz für ein Brennstofflager vorhanden ist und die Wärme über Wasser verteilt wird.
Lohnt sich die Pelletheizung?
Förderung – bis zu 80 %
Die KfW fördert den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 %. Für die selbst genutzte Wohneinheit kommen der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus hinzu – zusammen höchstens 80 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027: Wer früher beantragt, bekommt mehr. Alle Sätze, Stichtage und Bedingungen finden Sie unten in der Übersicht.
Die Pelletheizung ist eine umweltfreundliche Alternative zur herkömmlichen Heizung, die in der Energieberatung oft empfohlen wird. Durch die Verbrennung von Holzpellets wird CO₂-neutral Energie erzeugt, was zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt. Zudem sind Pellets als Brennstoff deutlich günstiger als Öl oder Gas. In der Energieberatung wird daher oft der Einbau einer Pelletheizung als Maßnahme zur Energieeinsparung und Kostensenkung empfohlen.
Allerdings kann eine Pelletheizung nicht überall eingebaut werden, weil schlichtweg der Platz fehlt. Außerdem kann man davon ausgehen, dass Strom als Energieträger mit dem kontinuierlichen (wenn auch schleppenden) Ausbau der Stromnetze langfristig günstiger wird. Holzpellets müssen immer physisch transportiert werden, daher dürfte eine Wärmepumpe langfristig gesehen die bessere Wahl sein.
Im Regelfall sollte man eine Pelletheizung daher in ihrem typischen Einsatzgebiet nutzen – im Altbau und unter Denkmalschutz, mit viel Platz und schlechter Dämmung bzw. Wärmeverteilung. Ansonsten empfiehlt sich eher eine Wärmepumpe.
Wie erhalte ich die maximale Förderung?
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine Pelletheizung infrage kommt und wenn ja, welche.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Unser Plus an Leistungen
- Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
- Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
- Maximale Förderungen
Heizungsförderung der KfW
Den Tausch der Heizung fördert seit 2024 die KfW mit einem Zuschuss (Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458). Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusammen mit der neuen Heizung muss das Heizungsverteilsystem optimiert werden, einschließlich hydraulischem Abgleich. Den Antrag stellen Sie bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen – mit einem Energieeffizienz-Experten oder Ihrem Fachunternehmen.
Stand: 28.10.2026 · Quelle: KfW, Merkblatt und Programmseite 458; BAFA, Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026).
Grundförderung und Höchstgrenzen
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbst nutzende Eigentümer können Boni dazu erhalten – zusammen höchstens 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, sonst höchstens 70 %.
Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (für Anträge bis 31. Januar 2027), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich:
| Antragstellung | Wert |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell) | 28.000 € |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 27.250 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 25.750 € |
| 01.08.2028 bis 31.01.2029 | 25.000 € |
| 01.02.2029 bis 31.07.2029 | 24.250 € |
| 01.08.2029 bis 31.01.2030 | 23.500 € |
| 01.02.2030 bis 31.07.2030 | 22.750 € |
| ab 01.08.2030 | 22.000 € |
Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Klimageschwindigkeitsbonus
Den Bonus erhalten Sie für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, die Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Der Bonus beträgt derzeit 16 % und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er:
| Antragstellung | Wert |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell) | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | entfällt |
Für die selbst genutzte Wohneinheit beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer einen Heizungstausch plant, verliert also mit jedem Stichtag bares Geld – mehr dazu unter Warum jetzt sanieren?.
Einkommensbonus
Selbst nutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohnung zusätzlich einen Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung):
- bis 30.000 €: 40 %
- bis 40.000 €: 30 %
- bis 50.000 €: 10 %
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Den Bonus kann man auch „Rentnerbonus“ nennen, denn hier ist das zu versteuernde Einkommen oft niedrig, Immobilienbesitz aber trotzdem vorhanden.
Wärmepumpen ab 2027
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen, die die Kriterien des neuen Wertschöpfungs-Bonus erfüllen, erhalten dann zusätzlich 15 %. Ab dann soll außerdem kein Heizungstausch mehr gefördert werden, wenn die vorhandene Heizung am 1. Januar 2008 oder später in Betrieb genommen wurde (Ausnahme: bivalente Systeme).
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Pelletheizung?
Die KfW zahlt eine Grundförderung von 30 %. Selbst nutzende Eigentümer können den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus erhalten – zusammen höchstens 80 %. Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit; der Betrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab 1. Februar 2027 – mehr unter Warum jetzt sanieren?.
Wer stellt den Antrag – und wann?
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer im Kundenportal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Dafür brauchen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und eine Bestätigung zum Antrag, die Ihr Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Maßgeblich für die Höhe der Boni ist das Datum, an dem der Antrag eingeht.
Wie viel Platz brauche ich für das Pelletlager?
Neben dem Kessel brauchen Sie einen trockenen Lagerraum oder einen Gewebetank, der etwa einen Jahresbedarf fasst. Wie groß er sein muss, hängt vom Wärmebedarf Ihres Hauses ab – das berechnen wir mit Ihnen.
Pelletheizung oder Wärmepumpe?
Die Pelletheizung spielt ihre Stärken in schlecht gedämmten Altbauten und Baudenkmalen mit hohen Vorlauftemperaturen und viel Platz aus. In den meisten anderen Fällen ist die Wärmepumpe langfristig die bessere Wahl. Wir vergleichen beide Varianten für Ihr Haus – mehr unter Wärmepumpe.