Klimafreundlicher Neubau (KFN)

- Die KfW fördert den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 150.000 € je Wohneinheit (Programme 297 und 298).
- Gefördert werden das Effizienzhaus 40 mit Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus, mit oder ohne Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), und befristet das Effizienzhaus 55 ohne fossile Heizung.
- Der Antrag muss vor Baubeginn bei der KfW eingehen, vorher bestätigt ein Energieeffizienz-Experte die Planung – binden Sie uns deshalb schon im Entwurf ein.
Lohnt sich die Neubauplanung?
Kosten – ab 8.000 €
Wir rechnen Ihren Entwurf als Effizienzhaus, erstellen die Ökobilanz (LCA) für die Lebenszyklus-Anforderungen und die Bestätigung zum Antrag. Nach der Fertigstellung bestätigen wir die Umsetzung. Welche Förderstufe sich für Ihr Vorhaben rechnet, zeigen wir Ihnen vor dem Antrag.
Förderung – bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude: Effizienzhaus 40 und Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus – Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit.
- Mit QNG: zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) – Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit. Dafür kommen eine Nachhaltigkeitsberatung und eine Zertifizierungsstelle hinzu.
- Effizienzhaus 55 (befristet): ohne fossile Wärmeerzeuger und mit Baugenehmigung bei Antragstellung – Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit. Anträge bis spätestens 31. Dezember 2026, solange die Bundesmittel reichen.
Den aktuellen Zinssatz veröffentlicht die KfW tagesaktuell; maßgeblich ist der Zinssatz am Tag der Zusage. Der Antrag läuft über Ihre Bank, entscheidend für den Vorhabenbeginn ist aber der Eingang bei der KfW. Planungsleistungen gelten noch nicht als Vorhabenbeginn.
Nutzen
- Zinsgünstige Finanzierung bis zur vollen Höhe der förderfähigen Kosten
- Baustandard der Zukunft: Ihre neue Immobilie behält langfristig ihren Wert
- Hocheffiziente, sauber geplante Häuser haben im Betrieb geringere Nebenkosten und sind angenehmer zu bewohnen
- Sicher vor zukünftigen gesetzlichen Regelungen
Wie, wo, wann?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen alle Details.
Wir versprechen Ihnen einen Vor-Ort-Termin innerhalb von 14 Tagen nach Beauftragung.
Unser Plus an Leistungen
- Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
- Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf während der Baubegleitung
FAQ
Häufige Fragen
Welche Förderstufen gibt es?
Drei: das Klimafreundliche Wohngebäude (Effizienzhaus 40 plus Grenzwerte für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus) mit Krediten bis 100.000 € je Wohneinheit, dieselbe Stufe mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) mit bis 150.000 € und befristet das Effizienzhaus 55 ohne fossile Heizung mit bis 100.000 € – dafür muss bei Antragstellung bereits eine Baugenehmigung vorliegen.
Wie lange gibt es die Förderung für das Effizienzhaus 55 noch?
Die Stufe ist befristet: Anträge müssen spätestens am 31. Dezember 2026 bei der KfW eingehen – und nur, solange die Bundesmittel reichen. Wer mit einem Effizienzhaus 55 plant, sollte den Antrag deshalb früh vorbereiten.
Was ist eine Ökobilanz (LCA)?
Die Ökobilanz erfasst die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus – von den Baustoffen bis zum Rückbau. Mehr dazu unter Ökobilanz (LCA).
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Baubeginn, über Ihre Bank oder Ihren Finanzierungspartner. Vorher erstellt ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag – binden Sie uns deshalb schon in der Entwurfsplanung ein.
Wer bestätigt am Ende, dass alles erfüllt ist?
Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes bestätigt nach Fertigstellung die Umsetzung. Bei der QNG-Stufe kommt das Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle hinzu.