Kostenlose Erstberatung
Menü

Wohnflächen­berechnung nach WoFlV

Grafik zur Wohnflächenberechnung nach WoFlV im Dachgeschoss: Flächen unter 1 m Raumhöhe zählen nicht, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, ab 2 m voll; Beispiel mit 50 m² Grundfläche und 29,5 m² Wohnfläche
  • Sie haben bereits alle Maße durch einen bemaßten Grundriss und Schnittzeichnungen zur Hand? Dann erstellen wir für Sie schnell und unkompliziert eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
  • Die Berechnung ist raumweise aufgeschlüsselt und damit für Käufer, Mieter und Banken nachvollziehbar.
  • Fehlen Pläne, messen wir vor Ort auf und erstellen Grundrisse und Schnitte gleich mit.

Warum eine Wohnflächen­berechnung?

Die Fläche bestimmt den Preis

Kaufpreis, Miete und die Umlage vieler Nebenkosten hängen an der Wohnfläche. Weicht die angegebene Fläche deutlich von der tatsächlichen ab, drohen Streit und Rückforderungen – bei Mietwohnungen gilt eine Abweichung von mehr als zehn Prozent nach der Rechtsprechung als Mangel.

Was die Wohnflächen­verordnung regelt

Die WoFlV legt fest, welche Flächen wie zählen: Flächen mit weniger als einem Meter lichter Höhe gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Keller, Heizungsräume und Garagen gehören nicht zur Wohnfläche.

Kosten – ab 200 €

Der Preis gilt, wenn bemaßte Pläne vorliegen, die dem aktuellen Zustand entsprechen. Ist ein Aufmaß nötig, machen wir Ihnen ein Gesamtangebot.

Unser Plus an Leistungen

  • Aufmaß und Pläne aus einer Hand – ohne Umweg über ein weiteres Büro
  • Erfahrung mit verwinkelten Altbauten, Bruchstein- und Fachwerkhäusern
  • Pläne und Flächen, die direkt in Energieberatung und Förderantrag weiterverwendet werden
  • Kostenlose Erstberatung vorab

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Die Wohnfläche nach WoFlV umfasst die Räume einer Wohnung, die zum Wohnen bestimmt sind – mit Abzügen etwa unter Dachschrägen. Die Nutzfläche nach DIN 277 stammt aus der Bau- und Kostenplanung und schließt zum Beispiel auch Keller- und Abstellräume ein. Für Miete und Verkauf von Wohnraum ist in der Regel die Wohnfläche maßgeblich.

Wie werden Balkone und Terrassen angerechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte ihrer Grundfläche.

Brauche ich dafür ein Aufmaß?

Wenn bemaßte Grundrisse und Schnitte vorliegen, die dem aktuellen Zustand entsprechen, nicht. Andernfalls messen wir vor Ort auf – siehe Vermessung.

Was kostet die Wohnflächen­berechnung?

ab 200 €, wenn bemaßte Pläne vorliegen. Ist ein Aufmaß nötig, machen wir Ihnen ein Gesamtangebot.

Kostenlose Erstberatung

Lohnt sich eine Sanierung für Ihr Gebäude?

Kostenlose Erstberatung

In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir, ob und wie sich eine Sanierung für Ihr Gebäude lohnt – noch bevor Kosten entstehen.

Telefon
+49 (0)152 0422 8888
E-Mail
mail@en-kanzlei.de
Büro
Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach