Fenster

- 15 % Zuschuss vom BAFA für Ihre neuen Fenster – inklusive aller Handwerksarbeiten und des Ausbaus der alten Fenster – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
- Neue Fenster sparen viel Energie, sehen toll aus und steigern das Wohlbefinden in Bezug auf Schall- und Feuchtigkeitsschutz.
- Egal ob Sie Kunststoff-, Holz- oder Alurahmen bevorzugen – solange die Fenster den geforderten Uw-Wert erfüllen, steht der Förderung nichts im Weg.
Lohnen sich neue Fenster?
Förderung – 15 %, mit iSFP bis zu 20 %
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – allerdings erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € (bei einer Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Zugleich steigen mit dem iSFP die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.
Der Austausch Ihrer Fenster lohnt sich sowohl bei Sanierungsmaßnahmen als auch bei defekten Fenstern. Durch den Austausch lässt sich Energie sparen und die Wohnqualität verbessern. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die richtige Entscheidung für den Fenstertausch zu treffen.
Im Allgemeinen sollten Sie jedoch keine noch funktionierenden Fenster aus den letzten 30 Jahren nur zum Energiesparen ersetzen. Solche Maßnahmen haben zwar einen Effekt, der aber nicht groß genug ist, damit es sich lohnt – auch mit Förderung.
Daher gilt: Handelt es sich um defekte, sehr alte Fenster, oder planen Sie eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus? Dann tauschen Sie die Fenster aus, ansonsten eher nicht.
Achten Sie außerdem darauf, dass beim Austausch von mehr als einem Drittel der Fenster ein Lüftungskonzept Pflicht ist.
Wie erhalte ich die maximale Förderung?
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob neue Fenster für Sie infrage kommen und wenn ja, welche.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Unser Plus an Leistungen
- Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
- Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
- Maximale Förderungen
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?
Das BAFA bezuschusst 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu – für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).
Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €. Alle Werte stehen unten im Konditionen-Kasten.
Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?
Ja, aber nur mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Planung und Energieberatung dürfen schon vorher beginnen; mit den Arbeiten selbst geht es erst nach der Antragstellung los. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist keine Förderung mehr möglich.
Brauche ich ein Lüftungskonzept?
Wird mehr als ein Drittel der Fenster ausgetauscht, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erforderlich. Neue Fenster sind deutlich dichter als alte – ohne angepasstes Lüften steigt die Gefahr von Feuchte und Schimmel. Das Konzept erstellen wir im Rahmen der Fachplanung.
Werden auch Dachflächenfenster und Fenstertüren gefördert?
Ja. Gefördert werden neben Fenstern auch Dachflächenfenster sowie Balkon- und Terrassentüren, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Welche Werte Ihre neuen Fenster erreichen müssen, klären wir vor der Angebotsanfrage.