E-Ladestationen

- Mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ fördert das Bundesministerium für Verkehr Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden mit mehreren Parteien – mit einem festen Zuschuss je Stellplatz von 1.300 € bis 2.000 €.
- Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen.
- Aktuell: Anträge sind bis zum 10. November 2026 möglich, bewilligt wird nach Eingang und nur, solange die Mittel reichen.
Lohnt sich die Ladeinfrastruktur?
Förderung – bis zu 2.000 € je Stellplatz
Gefördert werden die Vorverkabelung der Stellplätze, der Netzanschluss, Ladepunkte samt Elektroinstallation und die nötigen baulichen Maßnahmen. Planungs- und Betriebskosten sind nicht förderfähig. Der Zuschuss ist ein fester Betrag je Stellplatz:
- Vorverkabelung ohne Ladepunkt: 1.300 €
- Mit Ladepunkt (Wallbox): 1.500 €
- Mit bidirektionalem Ladepunkt: 2.000 €
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Mindestumfang: mindestens 6 Stellplätze oder 20 % aller Stellplätze vorverkabeln, Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten.
- Die Stellplätze gehören zur Wohnnutzung der Bewohner – gewerblich genutzte Stellplätze sind ausgeschlossen.
- Der Ladestrom stammt aus erneuerbaren Energien.
- Beauftragt wird erst nach der Bewilligung; dem Antrag liegt ein Kostenvoranschlag einer Elektrofachkraft bei.
Gerade für Eigentümergemeinschaften interessant
Viele Eigentümer wünschen sich eine Wallbox, doch einzelne Anschlüsse überlasten schnell den Hausanschluss. Mit einer gemeinsamen Vorverkabelung und einem Lastmanagement wird die Tiefgarage für alle vorbereitet – jeder kann später seine eigene Wallbox nachrüsten. Den Beschluss der WEG können Sie nach der Bewilligung nachreichen.
Wie erhalte ich die maximale Förderung?
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir prüfen Hausanschluss, Stellplätze und Leitungswege, stimmen Ladeinfrastruktur, Photovoltaik und Heizung aufeinander ab und unterstützen Sie bei Antrag und Ausschreibung.
Wichtig: Keine Aufträge vor dem Bewilligungsbescheid – sonst entfällt die Förderung.
Unser Plus an Leistungen
- Gesamtkonzept aus Ladeinfrastruktur, Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe
- Unabhängige Beratung, keine Bindung an einen Hersteller
- Erfahrung mit Eigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern
- Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer
FAQ
Häufige Fragen
Wer kann die Förderung beantragen?
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter und kleine und mittlere Unternehmen mit Wohngebäuden sowie – in einem eigenen Wettbewerbsverfahren – große Wohnungsunternehmen. Mieter selbst sind nicht antragsberechtigt.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ein fester Betrag je Stellplatz: 1.300 € für die Vorverkabelung ohne Ladepunkt, 1.500 € mit Wallbox und 2.000 € mit bidirektionalem Ladepunkt.
Brauchen wir als WEG vorher einen Beschluss?
Nein, der Antrag kann zuerst gestellt werden. Der Beschluss der Eigentümergemeinschaft muss aber innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung nachgereicht werden.
Wann dürfen wir den Elektriker beauftragen?
Erst nach dem Bewilligungsbescheid – vorher geschlossene Verträge schließen die Förderung aus. Dem Antrag liegt aber bereits ein Kostenvoranschlag einer Elektrofachkraft bei. Nach der Bewilligung müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monate beauftragt und innerhalb von 24 Monate abgeschlossen sein.
Gibt es auch eine Förderung für die Wallbox am Einfamilienhaus?
Vom Bund derzeit nicht – das Programm gilt nur für Gebäude ab drei Wohneinheiten. Mit einer eigenen Photovoltaikanlage laden Sie aber besonders günstig; finanzieren lässt sich beides zusammen über den KfW-Kredit „Erneuerbare Energien“, mehr unter PV-Anlage.