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Solarthermie

Solarthermie-Kollektoren auf einem Ziegeldach
  • 30 % Grundförderung über die KfW, mit Boni bis zu 80 %; die Solarthermie lässt sich flexibel als nachhaltige Heizungsunterstützung einsetzen.
  • Die Solarthermie ist gerade bei Häusern beliebt, die bereits über neuere Brennwerttechnik verfügen, aber trotzdem eine alternative Energiequelle zum Heizen einbinden wollen.
  • Geeignet ist die Solarthermie vor allem für Dächer mit guter Ausrichtung zur Sonne und in Kombination mit anderer Heiztechnik.

Lohnt sich die Solarthermie?

Förderung – bis zu 80 %

Die KfW fördert den Heizungstausch mit einer Grundförderung von 30 %. Für die selbst genutzte Wohneinheit kommen der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus hinzu – zusammen höchstens 80 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027: Wer früher beantragt, bekommt mehr. Alle Sätze, Stichtage und Bedingungen finden Sie unten in der Übersicht.

Solarthermie ist eine nachhaltige Energiequelle, die die Sonnenenergie nutzt, um Wärme zu erzeugen.

Diese Förderung macht die Installation von Solarthermieanlagen besonders attraktiv und kann dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

Ob sich eine Solarthermieanlage rentiert, hängt vor allem von der bereits verbauten Heiztechnik ab und lässt sich pauschal – ohne detaillierte Analyse – nicht beantworten. Allgemein kann man mit einer Einsparung von maximal 30 % der Heizkosten rechnen, je nach Gebäudehülle und Heizungstechnik.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine Solarthermieanlage infrage kommt und wenn ja, welche.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Unser Plus an Leistungen

  • Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
  • Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
  • Maximale Förderungen

Heizungs­förderung der KfW

Den Tausch der Heizung fördert seit 2024 die KfW mit einem Zuschuss (Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458). Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusammen mit der neuen Heizung muss das Heizungsverteilsystem optimiert werden, einschließlich hydraulischem Abgleich. Den Antrag stellen Sie bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen – mit einem Energieeffizienz-Experten oder Ihrem Fachunternehmen.

Stand: 28.10.2026 · Quelle: KfW, Merkblatt und Programmseite 458; BAFA, Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026).

Grund­förderung und Höchstgrenzen

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbst nutzende Eigentümer können Boni dazu erhalten – zusammen höchstens 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, sonst höchstens 70 %.

Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (für Anträge bis 31. Januar 2027), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich:

Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
AntragstellungWert
21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell)28.000 €
01.02.2027 bis 31.07.202727.250 €
01.08.2027 bis 31.01.202826.500 €
01.02.2028 bis 31.07.202825.750 €
01.08.2028 bis 31.01.202925.000 €
01.02.2029 bis 31.07.202924.250 €
01.08.2029 bis 31.01.203023.500 €
01.02.2030 bis 31.07.203022.750 €
ab 01.08.203022.000 €

Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Klima­geschwindigkeits­bonus

Den Bonus erhalten Sie für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, die Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Der Bonus beträgt derzeit 16 % und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er:

Klimageschwindigkeitsbonus
AntragstellungWert
21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell)16 %
01.02.2027 bis 31.07.202712 %
01.08.2027 bis 31.01.20288 %
01.02.2028 bis 31.07.20284 %
ab 01.08.2028entfällt

Für die selbst genutzte Wohneinheit beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer einen Heizungstausch plant, verliert also mit jedem Stichtag bares Geld – mehr dazu unter Warum jetzt sanieren?.

Einkommens­bonus

Selbst nutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohnung zusätzlich einen Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung):

  • bis 30.000 €: 40 %
  • bis 40.000 €: 30 %
  • bis 50.000 €: 10 %

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Den Bonus kann man auch „Rentnerbonus“ nennen, denn hier ist das zu versteuernde Einkommen oft niedrig, Immobilienbesitz aber trotzdem vorhanden.

Wärmepumpen ab 2027

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen, die die Kriterien des neuen Wertschöpfungs-Bonus erfüllen, erhalten dann zusätzlich 15 %. Ab dann soll außerdem kein Heizungstausch mehr gefördert werden, wenn die vorhandene Heizung am 1. Januar 2008 oder später in Betrieb genommen wurde (Ausnahme: bivalente Systeme).

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Solarthermie­anlage?

Die KfW zahlt eine Grundförderung von 30 %. Selbst nutzende Eigentümer können den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus erhalten – zusammen höchstens 80 %. Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit; der Betrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken ab 1. Februar 2027 – mehr unter Warum jetzt sanieren?.

Wer stellt den Antrag – und wann?

Den Antrag stellen Sie als Eigentümer im Kundenportal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Dafür brauchen Sie einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung und eine Bestätigung zum Antrag, die Ihr Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt. Maßgeblich für die Höhe der Boni ist das Datum, an dem der Antrag eingeht.

Wird Solarthermie auch als Ergänzung zur bestehenden Heizung gefördert?

Ja. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es aber nur, wenn dabei eine alte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird.

Solarthermie oder Photovoltaik?

Solarthermie erzeugt Wärme, Photovoltaik Strom. Zusammen mit einer Wärmepumpe ist Photovoltaik oft die bessere Wahl. Photovoltaik wird allerdings nicht über die Heizungsförderung bezuschusst. Was für Ihr Dach und Ihre Heizung sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch.

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