Teilungserklärung

- Mit der Teilungserklärung wird ein Gebäude rechtlich in Eigentumswohnungen aufgeteilt – Voraussetzung, um Wohnungen einzeln zu verkaufen.
- Dafür braucht der Notar technische Unterlagen: Aufteilungspläne, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Grundlage für die Miteigentumsanteile.
- Wir erstellen diese Unterlagen und stimmen sie mit Ihnen und dem Notar ab.
Was gehört zur Teilungserklärung?
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Die Teilungserklärung legt fest, welche Räume zu welcher Wohnung gehören und was allen gemeinsam gehört – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung. Für Keller, Stellplätze oder Gartenflächen sind auch Sondernutzungsrechte möglich. Je klarer das in den Plänen eingezeichnet ist, desto weniger Streit gibt es später.
Aufteilungspläne und Abgeschlossenheit
Die Aufteilungspläne zeigen das Gebäude, wie es tatsächlich ist, mit nummerierten Einheiten. Die Baurechtsbehörde bestätigt auf dieser Grundlage die Abgeschlossenheit der Wohnungen – mehr dazu unter Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Flächen und Miteigentumsanteile
Für die Miteigentumsanteile berechnen wir die Wohn- und Nutzflächen jeder Einheit, die Wohnflächen nach WoFlV – siehe Wohnflächenberechnung. Daraus leiten wir einen nachvollziehbaren Vorschlag für die Anteile ab, über den Sie dann mit dem Notar entscheiden.
Kosten – ab 2.000 €
Der Aufwand hängt von Größe und Zahl der Einheiten ab und davon, ob Aufmaß und Pläne schon vorliegen. Die Kosten für Notar, Behörde und Grundbuch kommen hinzu. Wir machen Ihnen vorab ein Angebot.
Unser Plus an Leistungen
- Aufmaß, Aufteilungspläne, Wohnflächen und Miteigentumsanteile aus einer Hand
- Erfahrung als Immobilienbewerter und Makler – wir wissen, worauf es beim späteren Verkauf ankommt
- Abstimmung mit Notar und Behörde
- Kostenlose Erstberatung vorab
FAQ
Häufige Fragen
Wer erstellt die Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung gibt der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt ab; in der Regel entwirft sie ein Notar. Wir liefern die technischen Grundlagen dafür – Pläne, Flächen und den Vorschlag für die Miteigentumsanteile. Rechtliche Beratung übernehmen wir nicht.
Was sind Miteigentumsanteile?
Jedem Wohnungseigentum ist ein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet, meist in Tausendsteln. Nach diesen Anteilen werden oft Kosten verteilt und Stimmen gezählt. Üblich ist eine Berechnung nach Wohn- und Nutzflächen; wir legen sie nachvollziehbar dar.
Was gehört alles zur Teilungserklärung?
Die Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum mit den Miteigentumsanteilen, die Aufteilungspläne mit Abgeschlossenheitsbescheinigung und meist eine Gemeinschaftsordnung mit Regeln für das Zusammenleben und die Kostenverteilung.
Kann eine bestehende Teilungserklärung geändert werden?
Ja, etwa nach einem Dachausbau oder wenn Räume getauscht werden. Dafür sind neue Pläne und oft eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig; je nach Änderung müssen die übrigen Eigentümer zustimmen.