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Fassaden­dämmung

Handwerker setzt eine Dämmplatte an die Außenwand
  • 15 % Zuschuss vom BAFA für die Dämmung Ihrer Außenwände – egal ob Innen-, Kern- oder Außendämmung – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
  • Die Dämmung Ihrer Außenwände ist eines der wirksamsten Mittel, um Energiekosten zu sparen, und kann sich dadurch richtig lohnen.
  • Eine Dämmung der Außenwände steigert Ihr Wohlbefinden in Bezug auf Schall- und Feuchtigkeitsschutz; außerdem kann sich der sommerliche Wärmeschutz verbessern.

Lohnt sich die Dämmung der Außenwände?

Förderung – 15 %, mit iSFP bis zu 20 %

Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – allerdings erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € (bei einer Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Zugleich steigen mit dem iSFP die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen zusätzlich einen Bonus für besonders schlecht gedämmte Gebäude (Worst Performing Building, WPB) von 5 % – wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist.

Die Fassadendämmung trägt dazu bei, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken. Vor allem Gebäude, die älter als 30 Jahre sind, „begeistern“ oft mit stark wärmedurchlässigen Außenwänden. Eine nachträgliche, wirksame Dämmung der Fassade kann Wärmeverluste minimieren und so Heizkosten sparen. Außerdem erhöhen Sie den Wohnkomfort durch einen besseren sommerlichen Wärmeschutz und verringern sogenannte Wärmebrücken, die zu Feuchteschäden und Schimmel führen können.

In der Energieberatung wird daher oft empfohlen, die Fassade eines Gebäudes zu dämmen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Mit einer professionellen Fassadendämmung erhöhen Sie nicht nur den Wohnkomfort und schonen den Geldbeutel, sondern tun auch etwas für die Umwelt. Lassen Sie sich dabei nicht vom Vorurteil der dicken Wände täuschen – eine dicke Wand ist kein Garant für eine geringe Wärmeleitfähigkeit.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine Fassadendämmung für Sie infrage kommt und wenn ja, welche.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Unser Plus an Leistungen

  • Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
  • Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
  • Maximale Förderungen

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für die Fassaden­dämmung?

Das BAFA bezuschusst 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu – für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).

Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €. Alle Werte stehen unten im Konditionen-Kasten.

Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?

Ja, aber nur mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Planung und Energieberatung dürfen schon vorher beginnen; mit den Arbeiten selbst geht es erst nach der Antragstellung los. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist keine Förderung mehr möglich.

Innen- oder Außendämmung – was ist besser?

Die Außendämmung ist bauphysikalisch meist die einfachere Lösung. Bei Fachwerk, Sichtmauerwerk oder unter Denkmalschutz ist die Innendämmung oft der einzige Weg. Sie muss sorgfältig geplant werden – vor allem Anschlüsse und Feuchteschutz. Gefördert werden beide.

Mehr dazu unter Wärmebrückenberechnung.

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Neben Material und Einbau auch notwendige Umfeldmaßnahmen – zum Beispiel Gerüst, das Versetzen von Fensterbänken, Fallrohren und Leuchten oder das Anpassen des Dachüberstands. Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich mit 50 % bezuschusst – mehr unter Baubegleitung.

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