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Energie­ausweis online bestellen

In fünf Schritten zum rechtsgültigen Energieausweis – geprüft und erstellt von einem Energieberater aus Lörrach, nicht von einem Algorithmus.

Hand hält die erste Seite eines Energieausweises für Wohngebäude mit Effizienzskala von A+ bis H

Ihr Vorteil bei uns: keine KI, ein echter Energieberater am Telefon.

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01 Welchen Energieausweis brauchen Sie?

Häufige Fragen zum Energie­ausweis

Welcher Ausweis ist für mein Haus zulässig?

Den Verbrauchsausweis dürfen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung nur nutzen, wenn das Haus mindestens fünf Wohnungen hat, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Haus später so modernisiert wurde, dass es mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Für ältere Häuser mit bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Ebenfalls nur mit Bedarfsausweis: Gebäude mit Gewerbe (Wohn- und Geschäftshäuser) und – seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz – Baudenkmäler. Wir fragen das im nächsten Schritt ab und prüfen es vor der Erstellung noch einmal.

Was ist besser – Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst: Dämmung, Fenster und Heizung werden berechnet, unabhängig davon, wie viel die Bewohner heizen oder ob Wohnungen leer standen. Dadurch lassen sich Häuser fair vergleichen – für Kaufinteressenten ist er meist aussagekräftiger.

Der Verbrauchsausweis beruht auf den tatsächlichen Heizkosten der letzten drei Jahre. Er ist günstiger und schneller erstellt, hängt aber stark vom Verhalten der Bewohner ab: Sparsame Mieter lassen ein Haus besser aussehen, als es ist – und umgekehrt.

Sind beide zulässig, beraten wir Sie gern, welcher für Ihr Vorhaben sinnvoller ist.

Was muss saniert sein, damit ein Verbrauchsausweis zulässig ist?

Bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 muss das Haus mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen. Die Verordnung begrenzt den Wärmeverlust der gesamten Gebäudehülle abhängig von der Gebäudeform – eine feste Liste einzelner Bauteile gibt es nicht.

In der Regel ist das Niveau erreicht, wenn Dach oder oberste Geschossdecke und die Außenwände nachträglich gedämmt und die Fenster erneuert wurden (mindestens Isolierverglasung). Sind nur einzelne Bauteile saniert, reicht es meist nicht. Im Zweifel müsste es berechnet werden – dann ist der Bedarfsausweis der einfachere Weg.

Welcher Energieausweis bei einem Neubau?

Für Neubauten wird immer ein Bedarfsausweis ausgestellt. Er entsteht zusammen mit dem energetischen Nachweis (GModG-Nachweis) auf Grundlage der Planunterlagen – deshalb nicht über diese Online-Bestellung. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin: telefonisch unter +49 (0)152 0422 8888 oder über das Kontaktformular.

Unsicher? Rufen Sie uns an – wir sagen Ihnen in zwei Minuten, welcher Ausweis passt.

02 Angaben zum Gebäude
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?
Gibt es im Gebäude Gewerbe?
Anlass
Wurde das Haus so modernisiert, dass es mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt?

Nur dann ist für ein Haus mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ein Verbrauchsausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung zulässig – z. B. nach Dämmung von Dach und Fassade und neuen Fenstern.

03 Heizung und Verbrauch

Diese Angaben sind beim Vor-Ort-Termin freiwillig – wir nehmen alles vor Ort auf.

Steht auf dem Typenschild.

Erneuerbare Energien am Haus

Zum Beispiel: Fenster 2010, Dach gedämmt 2015, neue Heizung 2020.

Verbrauchswerte der letzten drei Jahre

Drei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume, der letzte möglichst nicht älter als 18 Monate.

Abrechnung 1
Abrechnung 2
Abrechnung 3

Stand eine Wohnung in diesem Zeitraum leer? Zum Beispiel: Wohnung OG, März bis Juni 2025.

04 Unterlagen und Fotos

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (falls Sie die Werte nicht eingetragen haben)
  • ein Außenfoto des Hauses (erscheint auf dem Ausweis)

Für den Bedarfsausweis brauchen wir:

  • Grundrisse und, falls vorhanden, Schnitte oder Ansichten
  • ein Außenfoto des Hauses (erscheint auf dem Ausweis)
  • falls vorhanden: Baubeschreibung oder Rechnungen von Modernisierungen

Keine Pläne? Kein Problem – rufen Sie uns an, dann klären wir den Weg, z. B. über ein Aufmaß.

Beim Vor-Ort-Termin machen wir die Fotos und nehmen alles auf. Vorhandene Pläne oder Abrechnungen helfen uns trotzdem – laden Sie sie gern hoch.

PDF, JPG, PNG oder HEIC – höchstens zehn Dateien, zusammen bis 15 MB. Große Fotos verkleinern wir automatisch. Sie können Unterlagen auch später als Antwort auf die Bestätigungs-E-Mail schicken.

Zum Beispiel: vormittags ab dem 10. November, Schlüssel beim Mieter im EG.

05 Ihre Daten und Bestellung

Es gilt die Widerrufsbelehrung (öffnet in neuem Fenster). Vertragspartner ist die Energie Kanzlei GmbH, Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach.