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Türen

Moderne dunkle Haustür mit schmalem Glaseinsatz
  • 15 % Zuschuss vom BAFA für Ihre neuen Eingangs- oder Terrassentüren – inklusive aller Handwerksarbeiten und des Ausbaus der alten Türen – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
  • Neue Türen sparen viel Energie, sehen toll aus und steigern das Wohlbefinden in Bezug auf Schall- und Feuchtigkeitsschutz.
  • Egal ob Sie Kunststoff-, Holz- oder Alurahmen bevorzugen – solange die Türen den geforderten U-Wert erfüllen, steht der Förderung nichts im Weg.

Lohnen sich neue Türen?

Förderung – 15 %, mit iSFP bis zu 20 %

Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – allerdings erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € (bei einer Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Zugleich steigen mit dem iSFP die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.

Der Austausch Ihrer Türen lohnt sich sowohl bei Sanierungsmaßnahmen als auch bei defekten Türen. Durch den Austausch lässt sich Energie sparen und die Wohnqualität verbessern. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die richtige Entscheidung für den Austausch Ihrer Türen zu treffen.

Im Allgemeinen sollten Sie jedoch keine noch funktionierenden Türen aus den letzten 30 Jahren nur zum Energiesparen ersetzen. Solche Maßnahmen haben zwar einen Effekt, der aber nicht groß genug ist, damit es sich lohnt – auch mit Förderung.

Daher gilt: Handelt es sich um defekte, sehr alte Türen, oder planen Sie eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus? Dann tauschen Sie die Türen aus, ansonsten eher nicht.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine neue Tür für Sie infrage kommt und wenn ja, welche.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Unser Plus an Leistungen

  • Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
  • Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
  • Maximale Förderungen

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für neue Außentüren?

Das BAFA bezuschusst 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu – für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).

Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €. Alle Werte stehen unten im Konditionen-Kasten.

Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?

Ja, aber nur mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Planung und Energieberatung dürfen schon vorher beginnen; mit den Arbeiten selbst geht es erst nach der Antragstellung los. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist keine Förderung mehr möglich.

Welche Türen werden gefördert?

Außentüren, die den beheizten Bereich nach außen abgrenzen – zum Beispiel die Haus- oder Nebeneingangstür. Innentüren innerhalb der Wohnung werden nicht gefördert.

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Neben Material und Einbau auch notwendige Umfeldmaßnahmen – zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung der alten Tür und das Anpassen von Laibung und Anschlüssen. Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich mit 50 % bezuschusst – mehr unter Baubegleitung.

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