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GModG-Nachweis

Unsaniertes Haus mit grauer Putzfassade unter blauem Himmel, daneben die Effizienzklassen A bis G und der Schriftzug GModG
  • Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
  • Wer neu baut, anbaut oder erweitert, muss nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllt – an den Primärenergiebedarf und an den Wärmeschutz der Gebäudehülle.
  • Wir erstellen den Nachweis und den Energiebedarfsausweis und stimmen die Planung frühzeitig darauf ab.

Was regelt das GModG?

Neubau, Anbau und Erweiterung

Ein Neubau muss einen deutlich geringeren Primärenergiebedarf erreichen als ein gleich großes Referenzgebäude, und seine Gebäudehülle muss mindestens dessen Qualität haben. Der Nachweis wird schon in der Planung gerechnet – dann lassen sich Dämmung, Fenster und Heizung so wählen, dass die Anforderungen sicher und wirtschaftlich erfüllt werden.

Sanierung im Bestand

Werden Außenbauteile in größerem Umfang erneuert, gelten Höchstwerte für den Wärmedurchgang. Bei Pflichtsanierungen bestätigt ein Sachverständiger die Einhaltung. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 ein schrittweise steigender Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe („Biotreppe“).

Energie­ausweis

Nach Fertigstellung eines Neubaus erhalten Sie einen Energiebedarfsausweis. Für Verkauf und Vermietung im Bestand erstellen wir Energieausweise ebenfalls – siehe Energieausweis.

Kosten – ab 300 €

Der Aufwand hängt von Größe und Art des Gebäudes und vom Planungsstand ab. Wir machen Ihnen vorab ein Angebot – auf Wunsch zusammen mit Wärmebrückenberechnung und Blower-Door-Test.

Unser Plus an Leistungen

  • Nachweise und Energieberatung aus einer Hand – alle Berechnungen am selben Gebäudemodell
  • Erfahrung mit Bestand und Denkmal, Bruchstein- und Fachwerkbauten
  • Frühzeitige Abstimmung mit Planern und Handwerkern, damit es auf der Baustelle keine Überraschungen gibt
  • Kostenlose Erstberatung vorab

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen GEG und GModG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2026 geändert und heißt seitdem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Erste Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026, weitere folgen ab 2027. Wo früher vom GEG-Nachweis die Rede war, geht es heute um den Nachweis nach dem GModG.

Wann brauche ich einen GModG-Nachweis?

Vor allem bei Neubau, Anbau und Erweiterung beheizter Gebäude. Bei der Sanierung von Außenbauteilen gelten ebenfalls Anforderungen. Welche Nachweise bei Ihrem Vorhaben verlangt werden, klären wir im Erstgespräch.

Bekomme ich auch einen Energie­ausweis?

Ja. Für einen Neubau stellen wir nach Fertigstellung den Energiebedarfsausweis auf Grundlage des Nachweises aus.

Gilt für meinen Neubau auch das EWärmeG?

Nein. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg betrifft den Heizungstausch in Gebäuden, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Für Neubauten gilt das GModG – mehr zum EWärmeG unter EWärmeG-Nachweis.

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In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir, ob und wie sich eine Sanierung für Ihr Gebäude lohnt – noch bevor Kosten entstehen.

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