Jung kauft Alt

- Mit dem Kredit „Jung kauft Alt“ fördert die KfW Familien, die ein energetisch schlechtes Haus oder eine Wohnung kaufen und selbst bewohnen – mit bis zu 180.000 € zinsgünstigem Kredit für den Kaufpreis.
- Voraussetzung: Die Immobilie hat laut Energieausweis die Effizienzklasse F, G oder H, und für die Sanierung haben Sie ab der Zusage 54 Monate Zeit.
- Für die Sanierung selbst können Sie zusätzlich die Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen. Wir beraten Sie am besten schon vor dem Kauf.
Lohnt sich „Jung kauft Alt“?
Förderung – bis zu 180.000 € Kredit
Wie hoch der Kredit sein kann, hängt von der Zahl der Kinder ab: bis zu 140.000 € mit einem Kind, bis zu 160.000 € mit zwei und bis zu 180.000 € ab drei Kindern – höchstens aber der Kaufpreis. Der Zins ist durch Bundesmittel verbilligt; die aktuellen Konditionen nennt Ihnen Ihre Bank.
Wer kann den Kredit bekommen?
- Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt
- zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 € bei einem Kind, für jedes weitere Kind 10.000 € mehr
- kein eigenes Wohneigentum bei Antragstellung
- die Immobilie wird mindestens 5 Jahre selbst bewohnt
Welche Sanierung ist Pflicht?
Für die Sanierung haben Sie ab der Zusage 54 Monate Zeit. Danach muss die Immobilie mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien erreichen, bei Baudenkmalen Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien. Alternativ ist eine Sanierung mit mehreren Einzelmaßnahmen möglich: neue Fenster, Fassadendämmung, Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke und eine Heizung, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien arbeitet.
Für die Effizienzhaus-Sanierung ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Die Sanierungskosten selbst sind nicht Teil dieses Kredits – dafür gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude, etwa BAFA-Zuschüsse und den KfW-Effizienzhaus-Kredit.
Wie erhalte ich die maximale Förderung?
Lassen Sie das Haus vor dem Kauf von uns ansehen: Mit unserer Ersteinschätzung vor dem Kauf wissen Sie, welche Sanierung nötig ist und was sie ungefähr kostet – mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 auch belastbar für die Finanzierung. Ein Sanierungsfahrplan zeigt die sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen.
Wichtig: Der Antrag muss über Ihre Bank gestellt werden, bevor Sie den notariellen Kaufvertrag unterschreiben – oder der Kaufvertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam (aufschiebende Bedingung). Bei Antragstellung brauchen Sie einen gültigen Energieausweis, der die Effizienzklasse F, G oder H zeigt.
Unser Plus an Leistungen
- Ersteinschätzung, Kostenschätzung und Sanierungsfahrplan schon vor dem Kauf
- Energieeffizienz-Experten mit der Qualifikation für Baudenkmale
- Förderung für Kauf und Sanierung als Gesamtkonzept
- Ein fester Ansprechpartner von der Besichtigung bis zur Auszahlung
FAQ
Häufige Fragen
Wer kann „Jung kauft Alt“ beantragen?
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die noch kein Wohneigentum haben und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € beträgt – für jedes weitere Kind 10.000 € mehr.
Welche Häuser werden gefördert?
Häuser und Wohnungen mit der Effizienzklasse F, G oder H laut gültigem Energieausweis. Den Ausweis brauchen Sie schon bei der Antragstellung – fehlt er, erstellen wir ihn für Sie: Energieausweis.
Bis wann muss saniert werden?
Die Frist beträgt 54 Monate ab der Zusage. Ziel ist mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien oder die Umsetzung der vorgegebenen Einzelmaßnahmen. Wird nur Effizienzhaus 100 Erneuerbare Energien erreicht, steigt der Zins um 1 Prozentpunkte.
Kann ich die Sanierung zusätzlich fördern lassen?
Ja. Für die Sanierung können Sie gleichzeitig BAFA-Zuschüsse oder den KfW-Effizienzhaus-Kredit nutzen. Insgesamt dürfen die Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.