Förderanträge

- Um Ihre Förderungen zu erhalten, müssen Sie Förderanträge beim BAFA oder bei der KfW stellen.
- Für die meisten Anträge muss ein gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden sein und die technischen Angaben bestätigen – wir übernehmen das für Sie.
- Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
- Wir tragen mit Ihnen alle nötigen Daten zusammen und reichen alles fristgerecht ein, damit Sie Ihre Förderungen möglichst schnell erhalten!
Lohnen sich die Förderanträge?
Kosten – ab 250 €
Wir prüfen für Sie die Unterlagen und Daten, reichen alles fristgerecht ein, und Sie erhalten anschließend die Zusage oder Absage.
Sie zahlen erst nach erfolgreicher Einreichung. Es entsteht keine Pflicht zur Umsetzung.
Wie, wo, wann?
Sie erhalten Ihre Förderungen nach Annahme des Antrags durch das Förderinstitut.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir stellen den Antrag für Sie innerhalb von 1–2 Tagen.
Unser Plus an Leistungen
- Schnelle Bearbeitung
- Unkompliziert und unbürokratisch
- Zahlung auf Rechnung, keine Vorkasse nötig
FAQ
Häufige Fragen
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn der Maßnahme. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen schon vorher erbracht werden.
Wer stellt den Antrag?
Antragsteller sind Sie als Eigentümer. Beim BAFA und beim KfW-Zuschuss für die Heizung läuft das über das jeweilige Online-Portal, beim Effizienzhaus-Kredit über Ihre Bank. Wir bereiten alles vor, erstellen die nötigen Bestätigungen als Energieeffizienz-Experten und begleiten Sie Schritt für Schritt.
Wann bekomme ich das Geld?
Nach der Zusage setzen Sie die Maßnahme um. Ausgezahlt wird der Zuschuss nach Abschluss, wenn Rechnungen und Nachweise eingereicht und geprüft sind.
Muss ich die Maßnahme nach der Zusage umsetzen?
Beim Zuschuss nicht – die Zusage verpflichtet Sie nicht zur Umsetzung. Dafür haben Sie aber nur einen begrenzten Zeitraum, danach verfällt die Zusage. Beim Kredit gelten die Bedingungen Ihres Kreditvertrags.