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KfW-Förderungen

Schriftzug KfW an der Glasfassade eines Bürogebäudes, davor grüne Blätter
  • Für den Heizungstausch zahlt die KfW einen Zuschuss von 30 %, mit Boni bis zu 80 % – der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 1. Februar 2027.
  • Bis zu 15 % Ihres KfW-Kredits für die Sanierung zum Effizienzhaus erhalten Sie als Tilgungszuschuss, mit Boni mehr.
  • Bis zu 150.000 € erhalten Sie pro Wohneinheit für die Sanierung Ihrer Immobilie – egal ob selbst genutzt oder als vermietete Kapitalanlage.
  • Für den Kredit benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten und müssen eine Effizienzhaus-Stufe mit EE- oder NH-Klasse erreichen.

Heizungs­förderung der KfW

Den Tausch der Heizung fördert seit 2024 die KfW mit einem Zuschuss (Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458). Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusammen mit der neuen Heizung muss das Heizungsverteilsystem optimiert werden, einschließlich hydraulischem Abgleich. Den Antrag stellen Sie bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen – mit einem Energieeffizienz-Experten oder Ihrem Fachunternehmen.

Stand: 28.10.2026 · Quelle: KfW, Merkblatt und Programmseite 458; BAFA, Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026).

Grund­förderung und Höchstgrenzen

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbst nutzende Eigentümer können Boni dazu erhalten – zusammen höchstens 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, sonst höchstens 70 %.

Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (für Anträge bis 31. Januar 2027), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich:

Förderfähige Kosten, 1. Wohneinheit
AntragstellungWert
21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell)28.000 €
01.02.2027 bis 31.07.202727.250 €
01.08.2027 bis 31.01.202826.500 €
01.02.2028 bis 31.07.202825.750 €
01.08.2028 bis 31.01.202925.000 €
01.02.2029 bis 31.07.202924.250 €
01.08.2029 bis 31.01.203023.500 €
01.02.2030 bis 31.07.203022.750 €
ab 01.08.203022.000 €

Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Klima­geschwindigkeits­bonus

Den Bonus erhalten Sie für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, die Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Der Bonus beträgt derzeit 16 % und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er:

Klimageschwindigkeitsbonus
AntragstellungWert
21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell)16 %
01.02.2027 bis 31.07.202712 %
01.08.2027 bis 31.01.20288 %
01.02.2028 bis 31.07.20284 %
ab 01.08.2028entfällt

Für die selbst genutzte Wohneinheit beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.

Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer einen Heizungstausch plant, verliert also mit jedem Stichtag bares Geld – mehr dazu unter Warum jetzt sanieren?.

Einkommens­bonus

Selbst nutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohnung zusätzlich einen Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung):

  • bis 30.000 €: 40 %
  • bis 40.000 €: 30 %
  • bis 50.000 €: 10 %

Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Den Bonus kann man auch „Rentnerbonus“ nennen, denn hier ist das zu versteuernde Einkommen oft niedrig, Immobilienbesitz aber trotzdem vorhanden.

Wärmepumpen ab 2027

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen, die die Kriterien des neuen Wertschöpfungs-Bonus erfüllen, erhalten dann zusätzlich 15 %. Ab dann soll außerdem kein Heizungstausch mehr gefördert werden, wenn die vorhandene Heizung am 1. Januar 2008 oder später in Betrieb genommen wurde (Ausnahme: bivalente Systeme).

KfW-Förder­programme – die Übersicht

Im Gegensatz zu den Förderungen des BAFA ist die Sanierung zum Effizienzhaus (KfW-Programm 261) auf eine ganzheitliche Sanierung ausgelegt und an die Bedingung geknüpft, dass eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Daher kommt dieses Programm nur bei einer Gesamtsanierung infrage, bietet Ihnen dann aber besonders attraktive Konditionen: Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss, der durch die Boni für Worst Performing Buildings und serielle Sanierung deutlich steigen kann. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.

Den Heizungstausch fördert die KfW in einem eigenen Programm mit Zuschuss – siehe „Heizungsförderung der KfW“.

Stand: 28.10.2026 · Quelle: KfW, Programmseite 261.

Effizienzhaus

Das KfW-Effizienzhaus ist ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Hausbesitzern finanzielle Unterstützung bietet, um energieeffiziente Maßnahmen an ihren Gebäuden durchzuführen. Dabei geht es immer um bestehende Gebäude, die saniert werden sollen. Es gibt sogenannte Effizienzhaus-Stufen (KfW 85 bis 40), die sich an einem Referenzgebäude orientieren. Je nach Gebäude können alle, keine oder nur manche Stufen realistisch erreicht werden – das hängt stark vom zu sanierenden Gebäude ab.

Energieberatung spielt eine wichtige Rolle bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des KfW-Effizienzhaus-Programms. Durch eine professionelle Beratung können Hausbesitzer die für ihr Gebäude passenden Maßnahmen finden und so langfristig Energie und Kosten sparen. Die Bestätigung zum Antrag und die verpflichtende Baubegleitung übernimmt ein Energieeffizienz-Experte.

Primär­energie­bedarf

Der Primärenergiebedarf bezeichnet den Gesamtbedarf an Energie, der zur Deckung des Energiebedarfs eines Gebäudes oder einer Anlage erforderlich ist. Dabei spielt auch die Quelle, also die Herkunft der Energie, eine wichtige Rolle. Um eine bestimmte Stufe zu erreichen, muss die Anlagentechnik effizient sein und am besten erneuerbare Energien nutzen.

Transmissions­wärme­verlust

Der Transmissionswärmeverlust bezeichnet den Wärmeverlust, der durch die Übertragung von Wärme durch die Bauteile eines Gebäudes entsteht. Es ist wichtig, diesen Wärmeverlust zu minimieren, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Austausch von Fenstern können dazu beitragen, den Transmissionswärmeverlust zu reduzieren und somit die Energiekosten zu senken. Daher sind für das Erreichen einer bestimmten Stufe Fassade, Fenster, Türen, Dach und Keller bzw. Bodenplatte wichtige Ansatzpunkte für die Sanierung.

Kredithöhe und Tilgungs­zuschuss

Seit der Reform wird jede Effizienzhaus-Stufe nur noch zusammen mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeitsklasse (NH) gefördert. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach Stufe und Klasse:

Effizienzhaus-Stufe mit EE-Klasse mit NH-Klasse
Effizienzhaus 40 10 % 15 %
Effizienzhaus 55 5 % 10 %
Effizienzhaus 70 kein Tilgungs­zuschuss 5 %
Effizienzhaus 85 kein Tilgungs­zuschuss 5 %
Effizienzhaus Denkmal 5 % 10 %

Beachten Sie, dass höhere Stufen auch höhere Kosten mit sich bringen – und irgendwann müssen Sie den Kredit auch wieder zurückzahlen. Als wirtschaftlich fokussierte Energieberater stellen wir für Sie die eingesparten jährlichen Nebenkosten den Verbindlichkeiten aus dem Kredit gegenüber und sagen Ihnen genau, welche Effizienzhaus-Stufe für Sie die richtige ist.

Erneuerbare-Energien-Klasse

Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt werden.

Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses teilweise oder ganz durch unvermeidbare Abwärme gedeckt werden.

Nachhaltigkeits­klasse

Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Das QNG stellt sicher, dass die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse erfüllt sind.

Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)

Erfüllt Ihre Immobilie die Anforderungen an ein „Worst Performing Building“ (WPB)? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss bei den Stufen Effizienzhaus 40, 55 und 70 um 10 Prozentpunkte.

Serielle Sanierung

Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen einer seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte, bei Effizienzhaus 70 um 5 Prozentpunkte. Serielle Sanierung bedeutet, dass vorgefertigte Bauelemente für die Fassade und gegebenenfalls das Dach verwendet werden.

Baubegleitung

Die verpflichtende Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich mit 50 % bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €.

Fazit

Die Sanierung zum Effizienzhaus ist komplex und zu Recht ohne Energieberater nicht möglich – aber sie kann sich mit diesem Förderprogramm wirklich lohnen. Nicht alle Energieberater bieten dieses komplexere Förderprogramm an, und ohne intensive Planung und Begleitung kann das Vorhaben auch schnell schiefgehen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, damit das Vorhaben reibungslos abläuft und Sie Ihren Förderkredit mit maximaler Förderung schnellstmöglich erhalten!

FAQ

Häufige Fragen

Zuschuss oder Kredit – was bietet die KfW?

Für den Heizungstausch gibt es einen Zuschuss (Programm 458). Für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss (Programm 261) – der Tilgungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Daneben fördert die KfW klimafreundliche Neubauten.

Was bedeutet die Zahl beim Effizienzhaus?

Sie zeigt, wie hoch der Energiebedarf im Vergleich zu einem Referenzneubau nach gesetzlichem Standard ist – je kleiner die Zahl, desto effizienter das Haus und desto höher die Förderung. Mehr unter KfW-Effizienzhaus.

Wie beantrage ich den Effizienzhaus-Kredit?

Über Ihre Bank oder Ihren Finanzierungspartner, bevor das Vorhaben beginnt. Ein Energieeffizienz-Experte plant die Sanierung, erstellt die Bestätigung zum Antrag und begleitet die Umsetzung bis zum Nachweis.

Einzel­maßnahmen oder Effizienzhaus – was ist günstiger?

Das hängt vom Zustand Ihres Hauses und von Ihren Plänen ab. Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden. Wir rechnen beide Wege mit Ihnen durch – oft ist ein Sanierungsfahrplan der beste erste Schritt.

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