PV-Anlage

- Für Photovoltaikanlagen gibt es keinen BAFA- oder KfW-Zuschuss – dafür aber steuerliche Vorteile, die Einspeisevergütung und einen zinsgünstigen KfW-Kredit.
- Kleine Anlagen auf Wohnhäusern werden ohne Umsatzsteuer verkauft und montiert (Nullsteuersatz), und die Erträge sind in der Regel einkommensteuerfrei.
- Am meisten lohnt sich Photovoltaik mit hohem Eigenverbrauch – zum Beispiel zusammen mit Wärmepumpe, Speicher und Wallbox.
Lohnt sich eine PV-Anlage?
Steuern – Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung
Für Photovoltaikanlagen auf oder an Wohngebäuden bis 30 kWp fällt beim Kauf und bei der Montage keine Umsatzsteuer an – das gilt auch für den Batteriespeicher. Die Einnahmen aus kleinen Anlagen sind von der Einkommensteuer befreit; bei Einfamilienhäusern gilt das für Anlagen bis 30 kWp. Eine Gewerbeanmeldung ist dafür in der Regel nicht nötig. Im Einzelfall klären Sie die steuerlichen Fragen bitte mit Ihrem Steuerberater.
Einspeisevergütung
Für Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine feste Vergütung über 20 Jahre. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme; er sinkt regelmäßig. Neue Anlagen erhalten bei negativen Strompreisen keine Vergütung, und ohne intelligentes Messsystem wird die Einspeiseleistung begrenzt. Deshalb gilt heute mehr denn je: Eigenverbrauch ist wertvoller als Einspeisung.
KfW-Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“
Über den KfW-Kredit 270 lassen sich Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox vollständig finanzieren. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
PV-Pflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Pflicht. Wer ohnehin das Dach erneuert, sollte die PV-Anlage deshalb gleich mitplanen – mehr zur Dämmung unter Dachdämmung. Auch für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz kann eine Photovoltaikanlage beim Heizungstausch angerechnet werden – siehe EWärmeG-Nachweis.
Photovoltaik auf dem Denkmal
Auf Kulturdenkmalen braucht eine Photovoltaikanlage eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. In Baden-Württemberg sind solche Anlagen inzwischen in vielen Fällen genehmigungsfähig – wichtig sind eine zurückhaltende Gestaltung und eine frühe Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.
Wie gehe ich am besten vor?
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir prüfen, welche Anlagengröße zu Ihrem Verbrauch passt, wie sie mit Heizung und Wallbox zusammenspielt und welche Förderungen Sie nutzen können.
Unser Plus an Leistungen
- Unabhängige Beratung, keine Bindung an einen Hersteller oder Installateur
- Photovoltaik, Wärmepumpe und Dachsanierung als Gesamtkonzept
- Erfahrung mit Baudenkmalen und Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
- Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer
FAQ
Häufige Fragen
Gibt es einen Zuschuss für Photovoltaik?
Vom Bund nicht. Gefördert wird Photovoltaik über steuerliche Vorteile, die Einspeisevergütung und den zinsgünstigen KfW-Kredit 270. Einzelne Kommunen und Stadtwerke haben eigene Programme – das prüfen wir für Ihren Wohnort.
Muss ich für meine PV-Anlage Steuern zahlen?
Für kleine Anlagen auf Wohnhäusern in der Regel nicht: Beim Kauf fällt keine Umsatzsteuer an, und die Erträge sind bis zu bestimmten Anlagengrößen von der Einkommensteuer befreit. Im Einzelfall klären Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater.
Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Das hängt vom Verbrauch ab. Ein Speicher erhöht den Eigenverbrauch, vor allem abends und nachts. Mit Wärmepumpe oder Elektroauto rechnet er sich häufiger. Wir rechnen beide Varianten mit Ihnen durch.
Bin ich zu einer PV-Anlage verpflichtet?
In Baden-Württemberg gilt bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaik-Pflicht; auch für Neubauten gelten Vorgaben. Ob und in welchem Umfang die Pflicht bei Ihrem Vorhaben greift, klären wir mit Ihnen.