Denkmal-AfA

- Sanierungskosten an einem Baudenkmal können Sie steuerlich deutlich schneller absetzen als bei anderen Gebäuden – bei Vermietung über die erhöhte Abschreibung, bei Selbstnutzung als Sonderausgaben.
- Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde – und dafür müssen die Maßnahmen vor Beginn mit der Behörde abgestimmt werden.
- Denkmal-AfA und Förderungen wie das KfW-Effizienzhaus Denkmal lassen sich kombinieren.
Lohnt sich die Denkmal-AfA?
Steuervorteil – bei Vermietung bis zu 9 % jährlich
Bei vermieteten Baudenkmalen können Sie die begünstigten Herstellungskosten im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 % abschreiben, in den folgenden vier Jahren mit bis zu 7 % (§ 7i EStG). Damit sind die Kosten nach 12 Jahre vollständig abgesetzt.
Bewohnen Sie das Denkmal selbst, können Sie die Kosten über 10 Jahre mit jeweils bis zu 9 % als Sonderausgaben abziehen (§ 10f EStG).
Was wird begünstigt?
Begünstigt sind Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Das gilt auch für Gebäude in einer geschützten Gesamtanlage, soweit die Maßnahmen das Erscheinungsbild erhalten. Nicht begünstigt sind der Kaufpreis für das bestehende Gebäude, Eigenleistungen sowie in der Regel Erweiterungen wie Anbauten oder ein Dachausbau. Öffentliche Zuschüsse mindern die begünstigten Kosten.
So läuft es ab
- Maßnahmen vor Baubeginn mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen.
- Sanierung wie abgestimmt ausführen – Änderungen erneut abstimmen.
- Nach Abschluss die Bescheinigung beantragen, mit allen Schlussrechnungen der Handwerker.
- Die Bescheinigung beim Finanzamt einreichen.
Denkmal energetisch sanieren
Gerade beim Baudenkmal lohnt es sich, Steuervorteil und Förderung zu kombinieren: Für die energetische Sanierung gibt es das KfW-Effizienzhaus Denkmal mit geringeren Anforderungen – mehr unter KfW-Effizienzhaus. Als Energieeffizienz-Experten mit der Qualifikation für Baudenkmale planen wir Maßnahmen, die Substanz und Bauphysik des Denkmals respektieren.
Unser Plus an Leistungen
- Energieeffizienz-Experten mit der Qualifikation für Baudenkmale
- Spezialisierung auf Bruchstein- und Fachwerkbauten und Innendämmung
- Frühe Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
- Förderung und Steuervorteil als Gesamtkonzept
Dieser Überblick ersetzt keine Steuerberatung. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Denkmal-AfA?
Bei Vermietung bis zu 9 % jährlich im Jahr der Fertigstellung und den folgenden sieben Jahren, danach vier Jahre lang bis zu 7 %. Bei Selbstnutzung bis zu 9 % jährlich über 10 Jahre als Sonderausgaben.
Muss ich die Maßnahmen vorher abstimmen?
Ja. Die Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und dann wie abgestimmt ausgeführt werden. Ohne vorherige Abstimmung gibt es in der Regel keine Bescheinigung – und damit keinen Steuervorteil.
Gilt die Denkmal-AfA auch für Gebäude in einer Gesamtanlage?
Ja, wenn das Gebäude Teil einer geschützten Gesamtanlage ist. Begünstigt sind dann Maßnahmen, die zur Erhaltung des schützenswerten Erscheinungsbildes erforderlich sind.
Kann ich Denkmal-AfA und KfW-Förderung kombinieren?
Ja. Öffentliche Zuschüsse mindern allerdings die Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können. Wir stimmen Förderung und Sanierungsplanung so ab, dass Sie beides bestmöglich nutzen.