Grundrisse

- Ein qualifizierter Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause, vermisst Ihr Haus und erstellt daraus einen Grundriss mit Bemaßung.
- Perfekt für den Verkauf einer Immobilie, die Finanzierung, die Vermietung oder den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
- Auf Wunsch ergänzen wir Ansichten, Schnitte und die Wohnflächenberechnung nach WoFlV.
Wofür brauchen Sie einen Grundriss?
Verkauf, Vermietung und Finanzierung
Interessenten, Makler und Banken erwarten aussagekräftige Grundrisse mit Raumgrößen. Fehlen sie, verzögern sich Vermarktung oder Finanzierungszusage oft unnötig – gerade bei älteren Häusern, deren Bauunterlagen verloren gegangen sind.
Planung und Sanierung
Ob Umbau, Dachausbau oder energetische Sanierung: Ein maßstäblicher Grundriss vom tatsächlichen Bestand ist die Grundlage jeder Planung und eine wichtige Basis für den individuellen Sanierungsfahrplan.
Kosten – ab 300 €
Im Preis enthalten sind das Aufmaß vor Ort und der bemaßte Grundriss. Das Honorar richtet sich nach Größe und Gliederung des Gebäudes – wir machen Ihnen vorab ein Angebot.
Unser Plus an Leistungen
- Aufmaß und Pläne aus einer Hand – ohne Umweg über ein weiteres Büro
- Erfahrung mit verwinkelten Altbauten, Bruchstein- und Fachwerkhäusern
- Pläne und Flächen, die direkt in Energieberatung und Förderantrag weiterverwendet werden
- Kostenlose Erstberatung vorab
FAQ
Häufige Fragen
Was ist im Preis enthalten?
Das Aufmaß vor Ort und ein Grundriss mit Bemaßung. Honorar: ab 300 € – abhängig von Größe und Gliederung des Gebäudes. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen vorab.
Ich habe alte Pläne – reicht das?
Vorhandene Pläne helfen bei der Vorbereitung. Ob sie noch stimmen, prüfen wir vor Ort; nach Umbauten weichen alte Pläne häufig vom tatsächlichen Zustand ab. Wo nötig, ergänzen oder korrigieren wir die Maße.
Brauche ich zusätzlich eine Wohnflächenberechnung?
Nicht zwingend. Für Verkauf und Vermietung ist eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV aber oft sinnvoll, weil sie die Flächen nachvollziehbar belegt. Mit dem Aufmaß ist sie schnell erstellt – siehe Wohnflächenberechnung.
Kann ich den Grundriss für einen Bauantrag verwenden?
Als Bestandsplan und Grundlage für die Entwurfsplanung ja. Die Bauvorlagen selbst muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen und unterschreiben.