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Grundrisse

Beispiel eines bemaßten Bestandsgrundrisses der Energie Kanzlei: Untergeschoss mit Büro, Flur und Treppenhaus, Bad, Heizungsraum und Terrasse, mit Raumflächen und Maßketten
  • Ein qualifizierter Mitarbeiter kommt zu Ihnen nach Hause, vermisst Ihr Haus und erstellt daraus einen Grundriss mit Bemaßung.
  • Perfekt für den Verkauf einer Immobilie, die Finanzierung, die Vermietung oder den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
  • Auf Wunsch ergänzen wir Ansichten, Schnitte und die Wohnflächenberechnung nach WoFlV.

Wofür brauchen Sie einen Grundriss?

Verkauf, Vermietung und Finanzierung

Interessenten, Makler und Banken erwarten aussagekräftige Grundrisse mit Raumgrößen. Fehlen sie, verzögern sich Vermarktung oder Finanzierungszusage oft unnötig – gerade bei älteren Häusern, deren Bauunterlagen verloren gegangen sind.

Planung und Sanierung

Ob Umbau, Dachausbau oder energetische Sanierung: Ein maßstäblicher Grundriss vom tatsächlichen Bestand ist die Grundlage jeder Planung und eine wichtige Basis für den individuellen Sanierungsfahrplan.

Kosten – ab 300 €

Im Preis enthalten sind das Aufmaß vor Ort und der bemaßte Grundriss. Das Honorar richtet sich nach Größe und Gliederung des Gebäudes – wir machen Ihnen vorab ein Angebot.

Unser Plus an Leistungen

  • Aufmaß und Pläne aus einer Hand – ohne Umweg über ein weiteres Büro
  • Erfahrung mit verwinkelten Altbauten, Bruchstein- und Fachwerkhäusern
  • Pläne und Flächen, die direkt in Energieberatung und Förderantrag weiterverwendet werden
  • Kostenlose Erstberatung vorab

FAQ

Häufige Fragen

Was ist im Preis enthalten?

Das Aufmaß vor Ort und ein Grundriss mit Bemaßung. Honorar: ab 300 € – abhängig von Größe und Gliederung des Gebäudes. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen vorab.

Ich habe alte Pläne – reicht das?

Vorhandene Pläne helfen bei der Vorbereitung. Ob sie noch stimmen, prüfen wir vor Ort; nach Umbauten weichen alte Pläne häufig vom tatsächlichen Zustand ab. Wo nötig, ergänzen oder korrigieren wir die Maße.

Brauche ich zusätzlich eine Wohnflächen­berechnung?

Nicht zwingend. Für Verkauf und Vermietung ist eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV aber oft sinnvoll, weil sie die Flächen nachvollziehbar belegt. Mit dem Aufmaß ist sie schnell erstellt – siehe Wohnflächenberechnung.

Kann ich den Grundriss für einen Bauantrag verwenden?

Als Bestandsplan und Grundlage für die Entwurfsplanung ja. Die Bauvorlagen selbst muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen und unterschreiben.

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Lohnt sich eine Sanierung für Ihr Gebäude?

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In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir, ob und wie sich eine Sanierung für Ihr Gebäude lohnt – noch bevor Kosten entstehen.

Telefon
+49 (0)152 0422 8888
E-Mail
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Büro
Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach