Kein Überblick im Förderdschungel?

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten
Damit Sie im Förderdschungel den Überblick behalten, geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellen Programme von BAFA und KfW – Stand nach der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21.07.2026. Einige Fördersätze sinken halbjährlich; warum sich frühes Handeln deshalb lohnt, erklären wir unter Warum jetzt sanieren?. In unserer individuellen Beratung im Rahmen eines Sanierungsfahrplans (iSFP) ist diese Beratung inklusive.
Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, unterstützt Sie Ihr persönlicher Berater bei der optimalen Lösung.
Bei der Beratung durch eine Bank oder einen Finanzierungsvermittler stehen oft die eigenen Vermittlungsprovisionen im Vordergrund. Als unabhängige Berater erhalten wir keine Provisionen und können Sie daher unvoreingenommen beraten.
BAFA-Zuschüsse – die Übersicht
Das BAFA fördert deutschlandweit einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und zur Optimierung bestehender Heizungen (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM). Eine Komplettsanierung des gesamten Hauses ist für diese Zuschüsse nicht nötig. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten – so wissen Sie schon vorher schriftlich, ob zum Beispiel Ihre neuen Fenster gefördert werden. Zeitlich und bei der Wahl der Maßnahmen haben Sie mit dem BAFA eine hohe Flexibilität.
Der Tausch der Heizung selbst – etwa der Einbau einer Wärmepumpe oder Pelletheizung – läuft nicht über das BAFA, sondern über die KfW (siehe „Heizungsförderung der KfW“).
Stand: 28.10.2026 · Quelle: BAFA, Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026) und Programmseiten.
Gebäudehülle
Die Gebäudehülle umfasst alle Bauteile eines Gebäudes, die es vor äußeren Einflüssen wie Wetter, Lärm und Energieverlust schützen. In der Energieberatung spielt die Gebäudehülle eine entscheidende Rolle, da sie maßgeblich zur Energieeffizienz eines Gebäudes beiträgt. Dazu gehören unter anderem die Außenwände, das Dach, die Fenster und Türen sowie die Bodenplatte. Eine gut gedämmte Gebäudehülle minimiert den Wärmeverlust im Winter und den Wärmeeintrag im Sommer, was den Energieverbrauch senkt und damit Kosten spart. Darüber hinaus kann eine wirksame Gebäudehülle auch den Schallschutz verbessern und so für mehr Wohnkomfort sorgen. Eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäudehülle ist daher von großer Bedeutung, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nachhaltigkeit eines Gebäudes zu verbessern.
Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit iSFP-Bonus mit bis zu 20 %. Dass dieser wichtige Teil „nur“ so gefördert wird, ist zwar schade, aber besser als nichts. Förderfähig sind Ausgaben ab 300 € und bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Mit einem iSFP verdoppeln sich diese Höchstgrenzen – für die erste Wohneinheit auf 60.000 €.
Anlagentechnik
Die Anlagentechnik umfasst insbesondere Lüftungsanlagen, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Smart-Home-Systeme – keine Heizungen. Ein effizientes Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Komfort in Gebäuden zu verbessern. Gut geplante Lüftungssysteme sorgen für eine ausreichende Frischluftzufuhr und eine höhere Raumlufthygiene und sind bei vielen Dämmmaßnahmen unumgänglich. Oft amortisiert sich eine solche Maßnahme nicht, dafür steigern solche Extras den Verkaufswert einer Immobilie und sind teilweise für die Umsetzung anderer Maßnahmen nötig.
Der Zuschuss beträgt 15 %, mit iSFP kommen 5 % hinzu. Es gelten dieselben Höchstgrenzen wie bei der Gebäudehülle.
Heizungsoptimierung
Unter Heizungsoptimierung versteht man Maßnahmen, die eine bestehende Heizungsanlage effizienter machen – ohne den Wärmeerzeuger selbst zu tauschen. Gefördert wird in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist; Heizungen mit fossilen Brennstoffen dürfen höchstens zwanzig Jahre alt sein. Dazu gehören der hydraulische Abgleich einschließlich der Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, Pufferspeicher, Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörper, der Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Der Zuschuss beträgt 15 %, mit iSFP kommen 5 % hinzu.
Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen: Gefördert werden Maßnahmen, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse ab 4 Kilowatt Nennwärmeleistung um mindestens 80 % senken, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen. Der Zuschuss beträgt hier 50 %, einen iSFP-Bonus gibt es dafür nicht.
iSFP-Bonus
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie für Maßnahmen, die im Fahrplan stehen, einen Bonus von 5 %. Seit der Reform gilt dabei eine wichtige Einschränkung: Der Bonus wird erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € gewährt (bei einer Wohneinheit) – und nur für den Betrag, der darüber liegt. Diese Summe muss in einem einzigen Antrag erreicht werden; Kosten aus mehreren Anträgen werden nicht zusammengerechnet.
Der iSFP lohnt sich trotzdem oft: Er verdoppelt die förderfähigen Ausgaben, ist Voraussetzung für den neuen WPB-Bonus und gibt Ihnen einen klaren Plan für die Reihenfolge der Maßnahmen. Die Erstellung selbst wird ebenfalls bezuschusst – mehr dazu beim Sanierungsfahrplan.
Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Gebäuden einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Voraussetzung: Die Maßnahme ist Teil eines geförderten iSFP. Eine Mindestinvestition gibt es hier nicht; der Bonus wird für höchstens drei Anträge gewährt.
Fachplanung und Baubegleitung
Die Planung und Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich mit 50 % bezuschusst – bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €.
Fazit
Zeitliche Flexibilität, prozentuale Förderungen und individuelle Maßnahmen, ohne „alles“ am Haus sanieren zu müssen, machen die Förderungen attraktiv. Die genaue Planbarkeit durch den iSFP rundet das Paket ab. Der einzige Nachteil: Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen und erhalten die Förderung erst nach der Ausführung. Wer also keine flüssigen Mittel hat oder diese nicht in das Haus stecken möchte, muss unter Umständen trotzdem finanzieren.
Heizungsförderung der KfW
Den Tausch der Heizung fördert seit 2024 die KfW mit einem Zuschuss (Heizungsförderung für Privatpersonen, Programm 458). Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in einem bestehenden Wohngebäude, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusammen mit der neuen Heizung muss das Heizungsverteilsystem optimiert werden, einschließlich hydraulischem Abgleich. Den Antrag stellen Sie bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen – mit einem Energieeffizienz-Experten oder Ihrem Fachunternehmen.
Stand: 28.10.2026 · Quelle: KfW, Merkblatt und Programmseite 458; BAFA, Förderübersicht BEG EM (Stand 28.07.2026).
Grundförderung und Höchstgrenzen
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Selbst nutzende Eigentümer können Boni dazu erhalten – zusammen höchstens 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, sonst höchstens 70 %.
Förderfähig sind derzeit bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (für Anträge bis 31. Januar 2027), jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich:
| Antragstellung | Wert |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell) | 28.000 € |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 27.250 € |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 25.750 € |
| 01.08.2028 bis 31.01.2029 | 25.000 € |
| 01.02.2029 bis 31.07.2029 | 24.250 € |
| 01.08.2029 bis 31.01.2030 | 23.500 € |
| 01.02.2030 bis 31.07.2030 | 22.750 € |
| ab 01.08.2030 | 22.000 € |
Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um 750 €. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Klimageschwindigkeitsbonus
Den Bonus erhalten Sie für Ihre selbst genutzte Wohneinheit, die Ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung austauschen – oder eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Der Bonus beträgt derzeit 16 % und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Für Anträge ab 1. August 2028 entfällt er:
| Antragstellung | Wert |
|---|---|
| 21.07.2026 bis 31.01.2027 (aktuell) | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | entfällt |
Für die selbst genutzte Wohneinheit beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung, nicht der Einbau. Wer einen Heizungstausch plant, verliert also mit jedem Stichtag bares Geld – mehr dazu unter Warum jetzt sanieren?.
Einkommensbonus
Selbst nutzende Eigentümer erhalten für ihre Hauptwohnung zusätzlich einen Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen (Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung):
- bis 30.000 €: 40 %
- bis 40.000 €: 30 %
- bis 50.000 €: 10 %
Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Den Bonus kann man auch „Rentnerbonus“ nennen, denn hier ist das zu versteuernde Einkommen oft niedrig, Immobilienbesitz aber trotzdem vorhanden.
Wärmepumpen ab 2027
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Wärmepumpen, die die Kriterien des neuen Wertschöpfungs-Bonus erfüllen, erhalten dann zusätzlich 15 %. Ab dann soll außerdem kein Heizungstausch mehr gefördert werden, wenn die vorhandene Heizung am 1. Januar 2008 oder später in Betrieb genommen wurde (Ausnahme: bivalente Systeme).
KfW-Förderprogramme – die Übersicht
Im Gegensatz zu den Förderungen des BAFA ist die Sanierung zum Effizienzhaus (KfW-Programm 261) auf eine ganzheitliche Sanierung ausgelegt und an die Bedingung geknüpft, dass eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Daher kommt dieses Programm nur bei einer Gesamtsanierung infrage, bietet Ihnen dann aber besonders attraktive Konditionen: Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss, der durch die Boni für Worst Performing Buildings und serielle Sanierung deutlich steigen kann. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre.
Den Heizungstausch fördert die KfW in einem eigenen Programm mit Zuschuss – siehe „Heizungsförderung der KfW“.
Stand: 28.10.2026 · Quelle: KfW, Programmseite 261.
Effizienzhaus
Das KfW-Effizienzhaus ist ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Hausbesitzern finanzielle Unterstützung bietet, um energieeffiziente Maßnahmen an ihren Gebäuden durchzuführen. Dabei geht es immer um bestehende Gebäude, die saniert werden sollen. Es gibt sogenannte Effizienzhaus-Stufen (KfW 85 bis 40), die sich an einem Referenzgebäude orientieren. Je nach Gebäude können alle, keine oder nur manche Stufen realistisch erreicht werden – das hängt stark vom zu sanierenden Gebäude ab.
Energieberatung spielt eine wichtige Rolle bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des KfW-Effizienzhaus-Programms. Durch eine professionelle Beratung können Hausbesitzer die für ihr Gebäude passenden Maßnahmen finden und so langfristig Energie und Kosten sparen. Die Bestätigung zum Antrag und die verpflichtende Baubegleitung übernimmt ein Energieeffizienz-Experte.
Primärenergiebedarf
Der Primärenergiebedarf bezeichnet den Gesamtbedarf an Energie, der zur Deckung des Energiebedarfs eines Gebäudes oder einer Anlage erforderlich ist. Dabei spielt auch die Quelle, also die Herkunft der Energie, eine wichtige Rolle. Um eine bestimmte Stufe zu erreichen, muss die Anlagentechnik effizient sein und am besten erneuerbare Energien nutzen.
Transmissionswärmeverlust
Der Transmissionswärmeverlust bezeichnet den Wärmeverlust, der durch die Übertragung von Wärme durch die Bauteile eines Gebäudes entsteht. Es ist wichtig, diesen Wärmeverlust zu minimieren, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Austausch von Fenstern können dazu beitragen, den Transmissionswärmeverlust zu reduzieren und somit die Energiekosten zu senken. Daher sind für das Erreichen einer bestimmten Stufe Fassade, Fenster, Türen, Dach und Keller bzw. Bodenplatte wichtige Ansatzpunkte für die Sanierung.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss
Seit der Reform wird jede Effizienzhaus-Stufe nur noch zusammen mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder der Nachhaltigkeitsklasse (NH) gefördert. Der Tilgungszuschuss richtet sich nach Stufe und Klasse:
| Effizienzhaus-Stufe | mit EE-Klasse | mit NH-Klasse |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 10 % | 15 % |
| Effizienzhaus 55 | 5 % | 10 % |
| Effizienzhaus 70 | kein Tilgungszuschuss | 5 % |
| Effizienzhaus 85 | kein Tilgungszuschuss | 5 % |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % | 10 % |
Beachten Sie, dass höhere Stufen auch höhere Kosten mit sich bringen – und irgendwann müssen Sie den Kredit auch wieder zurückzahlen. Als wirtschaftlich fokussierte Energieberater stellen wir für Sie die eingesparten jährlichen Nebenkosten den Verbindlichkeiten aus dem Kredit gegenüber und sagen Ihnen genau, welche Effizienzhaus-Stufe für Sie die richtige ist.
Erneuerbare-Energien-Klasse
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt werden.
Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs des Hauses teilweise oder ganz durch unvermeidbare Abwärme gedeckt werden.
Nachhaltigkeitsklasse
Die höhere Förderung für die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Wohngebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt. Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, das durch akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben wird. Das QNG stellt sicher, dass die Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden sowie an die Qualität der Planungs- und Bauprozesse erfüllt sind.
Worst-Performing-Building-Bonus (WPB)
Erfüllt Ihre Immobilie die Anforderungen an ein „Worst Performing Building“ (WPB)? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss bei den Stufen Effizienzhaus 40, 55 und 70 um 10 Prozentpunkte.
Serielle Sanierung
Erreicht Ihre Immobilie im Rahmen einer seriellen Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55? Dann steigt Ihr Tilgungszuschuss um 15 Prozentpunkte, bei Effizienzhaus 70 um 5 Prozentpunkte. Serielle Sanierung bedeutet, dass vorgefertigte Bauelemente für die Fassade und gegebenenfalls das Dach verwendet werden.
Baubegleitung
Die verpflichtende Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich mit 50 % bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 €.
Fazit
Die Sanierung zum Effizienzhaus ist komplex und zu Recht ohne Energieberater nicht möglich – aber sie kann sich mit diesem Förderprogramm wirklich lohnen. Nicht alle Energieberater bieten dieses komplexere Förderprogramm an, und ohne intensive Planung und Begleitung kann das Vorhaben auch schnell schiefgehen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, damit das Vorhaben reibungslos abläuft und Sie Ihren Förderkredit mit maximaler Förderung schnellstmöglich erhalten!