Geschossdeckendämmung

- 15 % Zuschuss vom BAFA für die Dämmung Ihrer obersten Geschossdecke – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
- Die Dämmung Ihrer obersten Geschossdecke ist eines der wirksamsten Mittel, um Energiekosten zu sparen, und kann sich dadurch richtig lohnen.
- Die Geschossdeckendämmung ist vor allem bei ungenutzten Dachböden unter Spitzdächern eine günstige Alternative zur normalen Dachdämmung (Auf-, Unter- oder Zwischensparrendämmung).
Lohnt sich die Dämmung der obersten Geschossdecke?
Förderung – 15 %, mit iSFP bis zu 20 %
Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – allerdings erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € (bei einer Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Zugleich steigen mit dem iSFP die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.
Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen zusätzlich einen Bonus für besonders schlecht gedämmte Gebäude (Worst Performing Building, WPB) von 5 % – wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist.
Die Dämmung Ihrer obersten Geschossdecke trägt dazu bei, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken. Da Wärme nach oben steigt, ist die Dämmung nach oben hin ein absolutes Muss. Mittlerweile ist die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke für Bestandsgebäude sogar gesetzlich vorgeschrieben. Verkaufen Sie also ein Haus, ohne diesen Mangel behoben oder darauf hingewiesen zu haben, machen Sie sich sogar haftbar.
Durch die Dämmung Ihrer obersten Geschossdecke erhöhen Sie den Wohnkomfort durch einen besseren sommerlichen Wärmeschutz und verringern sogenannte Wärmebrücken, die zu Feuchteschäden und Schimmel führen können.
Alles in allem sollten Sie eine Dämmung unbedingt in Betracht ziehen.
Wie erhalte ich die maximale Förderung?
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine Dämmung der obersten Geschossdecke für Sie infrage kommt und wenn ja, welche.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.
Unser Plus an Leistungen
- Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
- Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
- Maximale Förderungen
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke?
Das BAFA bezuschusst 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu – für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).
Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €. Alle Werte stehen unten im Konditionen-Kasten.
Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?
Ja, aber nur mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Planung und Energieberatung dürfen schon vorher beginnen; mit den Arbeiten selbst geht es erst nach der Antragstellung los. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist keine Förderung mehr möglich.
Bin ich zur Dämmung der obersten Geschossdecke verpflichtet?
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen gedämmt werden, wenn sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen – alternativ kann das Dach darüber gedämmt werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer schon seit Februar 2002 selbst bewohnt, gilt eine Ausnahme; nach einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer nachrüsten.
Muss die gedämmte Decke begehbar sein?
Nur wenn Sie den Dachboden weiter als Abstellfläche nutzen möchten. Dafür gibt es begehbare Dämmplatten oder Dämmungen mit Laufstegen. Sonst genügt eine nicht begehbare Dämmung, die meist günstiger ist.