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Perimeter­dämmung

Handwerker bringt Dämmplatten an der freigelegten Kelleraußenwand an
  • 15 % Zuschuss vom BAFA für die Dämmung Ihrer Kelleraußenwände – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
  • Die Dämmung Ihrer Kelleraußenwände kann ein wirksames Mittel sein, um Energiekosten zu sparen.
  • Eine Dämmung der Kelleraußenwände verbessert den Feuchtigkeitsschutz und wirkt Schimmelbildung entgegen.

Lohnt sich die Perimeter­dämmung?

Förderung – 15 %, mit iSFP bis zu 20 %

Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – allerdings erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € (bei einer Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Zugleich steigen mit dem iSFP die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 gibt es für Dämmmaßnahmen zusätzlich einen Bonus für besonders schlecht gedämmte Gebäude (Worst Performing Building, WPB) von 5 % – wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist.

Die Dämmung Ihrer Kelleraußenwände, die sogenannte Perimeterdämmung, trägt dazu bei, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes zu senken. Wir empfehlen diese Dämmung nur, wenn ohnehin eine Abdichtung des Kellers oder ein KfW-Effizienzhaus angestrebt wird. Außerdem kann sie sinnvoll sein, wenn Sie die Kellerräume bewohnen möchten – in fast allen anderen Fällen ist diese Sanierung sehr kostspielig und rentiert sich erst nach langer Zeit.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine Dämmung der Kelleraußenwände für Sie infrage kommt und wenn ja, welche.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Unser Plus an Leistungen

  • Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
  • Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
  • Maximale Förderungen

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für die Perimeter­dämmung?

Das BAFA bezuschusst 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu – für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).

Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €. Alle Werte stehen unten im Konditionen-Kasten.

Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?

Ja, aber nur mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Planung und Energieberatung dürfen schon vorher beginnen; mit den Arbeiten selbst geht es erst nach der Antragstellung los. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist keine Förderung mehr möglich.

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Perimeter­dämmung?

Wenn der Keller ohnehin freigelegt wird – etwa für eine neue Abdichtung. Dann entstehen für die Dämmung nur geringe Mehrkosten. Ob Erdarbeiten und Abdichtung als Umfeldmaßnahmen anerkannt werden, prüfen wir im Einzelfall.

Kann ich meinen Keller danach als Wohnraum nutzen?

Die Perimeterdämmung ist dafür eine wichtige Voraussetzung, aber nicht die einzige: Für Aufenthaltsräume gelten auch Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung, Lüftung und Rettungswege. Wir beraten Sie, was bei Ihrem Keller möglich ist.

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