Verkehrswertgutachten

- Mit einem geprüften Immobilienbewerter im Team ermitteln wir den Verkehrswert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung – nachvollziehbar und unabhängig.
- Anlässe sind zum Beispiel Kauf und Verkauf, Erbschaft, Schenkung, Scheidung oder die Vermögensaufteilung in der Familie.
- Als Energieberater bewerten wir den energetischen Zustand mit – ein Faktor, der den Wert einer Immobilie zunehmend beeinflusst.
Was ist der Verkehrswert?
Definition und Verfahren
Der Verkehrswert ist nach § 194 Baugesetzbuch der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Ermittelt wird er nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – je nach Objekt mit dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren.
Energetischer Zustand als Wertfaktor
Heizung, Dämmung und Fenster bestimmen die künftigen Kosten einer Immobilie. Wir zeigen im Gutachten, welcher Sanierungsbedarf besteht und wie er sich auf den Wert auswirkt – auf Wunsch ergänzt um einen Sanierungsfahrplan mit Förderung.
Kurzgutachten oder ausführliches Gutachten
Für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung genügt oft ein Kurzgutachten. Für Gerichte, Behörden oder Auseinandersetzungen in der Familie ist meist ein ausführliches Verkehrswertgutachten sinnvoll. Wir beraten Sie, welche Form zu Ihrem Anlass passt.
Kosten – Nach Honorartabelle
Das Honorar richtet sich nach unserer Honorartabelle. Wir nennen es Ihnen vorab verbindlich.
Unser Plus an Leistungen
- Bewertung und Energieberatung aus einer Hand
- Ortskenntnis im Landkreis Lörrach und im Dreiländereck
- Nachvollziehbare Gutachten mit allen Grundlagen
- Kostenlose Erstberatung vorab
FAQ
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten fasst das Ergebnis und die wesentlichen Grundlagen knapp zusammen – geeignet für private Entscheidungen wie Kauf oder Verkauf. Ein ausführliches Verkehrswertgutachten legt alle Ermittlungsschritte, Daten und Annahmen offen und ist für Gerichte, Behörden und Streitfälle die bessere Wahl.
Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer verlangt das Bewertungsgesetz ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen mit bestimmter Qualifikation (öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert). Bitte sprechen Sie uns vorher an – wir klären, ob unser Gutachten für Ihren Zweck geeignet ist.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Grundbuchauszug
- Pläne und Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung und Baujahr, Angaben zu Modernisierungen
- Energieausweis, falls vorhanden
- bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan
Ist eine Besichtigung nötig?
Ja. Für ein belastbares Gutachten besichtigen wir die Immobilie von innen und außen. Nur so lassen sich Zustand, Ausstattung und Sanierungsbedarf zuverlässig beurteilen.