Brandschutz

- Bei Umbau, Dachausbau und Nutzungsänderung stellt die Landesbauordnung Anforderungen an Rettungswege, Bauteile und Baustoffe.
- Auch energetische Maßnahmen berühren den Brandschutz – etwa die Wahl des Dämmstoffs an der Fassade.
- Wir prüfen, was bei Ihrem Vorhaben verlangt wird, und stimmen Brandschutz und Energieberatung aufeinander ab.
Wann spielt der Brandschutz eine Rolle?
Dachausbau und Umbau
Werden im Dachgeschoss neue Aufenthaltsräume geschaffen, braucht jede Nutzungseinheit zwei Rettungswege. Der zweite kann – je nach Gebäude – über ein Fenster führen, das die Feuerwehr erreichen kann. Auch wenn ein Vorhaben keine Baugenehmigung braucht, müssen die Anforderungen eingehalten werden.
Nutzungsänderung und Bestandsschutz
Ein Gebäude, das rechtmäßig errichtet wurde, genießt Bestandsschutz. Bei wesentlichen Änderungen oder einer neuen Nutzung kann er aber entfallen – dann gelten für die betroffenen Teile die heutigen Anforderungen. Wir klären frühzeitig, was das für Ihr Vorhaben bedeutet.
Fassadendämmung und Denkmal
Bei Wärmedämmverbundsystemen sind je nach Dämmstoff, Dicke und Gebäudehöhe Brandschutzmaßnahmen wie Brandriegel vorgeschrieben. Bei Baudenkmalen suchen wir Lösungen, die Brandschutz, Energieeinsparung und Denkmalpflege vereinen.
Kosten – Auf Anfrage
Der Aufwand hängt von Gebäude, Vorhaben und den geforderten Unterlagen ab. Wir machen Ihnen vorab ein Angebot.
Unser Plus an Leistungen
- Nachweise und Energieberatung aus einer Hand – alle Berechnungen am selben Gebäudemodell
- Erfahrung mit Bestand und Denkmal, Bruchstein- und Fachwerkbauten
- Frühzeitige Abstimmung mit Planern und Handwerkern, damit es auf der Baustelle keine Überraschungen gibt
- Kostenlose Erstberatung vorab
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich beim Dachausbau an den Brandschutz denken?
Ja. Für neue Aufenthaltsräume im Dachgeschoss gelten Anforderungen an Rettungswege und Bauteile – auch wenn der Ausbau keine Baugenehmigung braucht. Wir prüfen das vor Beginn der Planung.
Was ist ein zweiter Rettungsweg?
Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen braucht in jedem Geschoss zwei voneinander unabhängige Rettungswege. Der erste führt in der Regel über die Treppe, der zweite kann – je nach Gebäude – über ein Fenster führen, das die Feuerwehr mit ihren Rettungsgeräten erreichen kann.
Gilt für mein altes Haus Bestandsschutz?
Grundsätzlich ja, wenn es rechtmäßig errichtet wurde. Bei wesentlichen Umbauten, einer Nutzungsänderung oder einer konkreten Gefahr kann die Behörde aber Anpassungen verlangen.
Welche Dämmstoffe sind aus Brandschutzsicht unproblematisch?
Nichtbrennbare Dämmstoffe wie Mineralwolle stellen die geringsten Anforderungen. Bei brennbaren Dämmstoffen sind je nach Gebäude zusätzliche Maßnahmen nötig. Welcher Dämmstoff passt, hängt auch von Bauphysik, Denkmalschutz und Kosten ab – wir beraten Sie.