Kostenlose Erstberatung
Menü

Sonnenschutz

Einfamilienhaus mit außenliegenden Markisen vor den Fenstern
  • 15 % Zuschuss vom BAFA für Maßnahmen, die dem sommerlichen Hitzeschutz dienen – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %.
  • Gefördert werden der Ersatz oder der erstmalige Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.
  • Mögliche Produkte sind zum Beispiel Rollläden, Außenjalousien und Raffstores, Fenstermarkisen und Wintergartenmarkisen.

Lohnt sich der Sonnenschutz?

Förderung – 15 %, mit iSFP bis zu 20 %

Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommen 5 % hinzu – allerdings erst ab förderfähigen Ausgaben von 30.000 € (bei einer Wohneinheit) und nur für den Betrag darüber. Zugleich steigen mit dem iSFP die förderfähigen Ausgaben von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit.

Durch gezielte Maßnahmen wie den Einbau von Sonnenschutzvorrichtungen oder eine bessere Dämmung lässt sich die Hitze im Sommer reduzieren. Das sorgt für ein angenehmeres Raumklima und spart gleichzeitig Energiekosten. Vor allem in Südbaden ist der sommerliche Hitzeschutz ein absolutes Muss.

Eine Energieeinsparung stellt sich aber nur ein, wenn Sie ohne Rollläden oder Markise eine Klimaanlage genutzt hätten. Daher kann man klar sagen, dass sich der Sonnenschutz vor allem im persönlichen Wohlbefinden niederschlägt.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir besprechen mit Ihnen die richtige Förderung, ob ein Sonnenschutz für Sie infrage kommt und wenn ja, welcher.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dafür brauchen Sie bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Binden Sie uns deshalb vor der Auftragsvergabe ein – nachträgliche Anträge sind nicht möglich.

Unser Plus an Leistungen

  • Die Fachplanung führen wir je nach Bedarf mit unseren Partnern oder selbst durch
  • Ein fester Ansprechpartner mit persönlicher Telefonnummer garantiert einen sauberen Ablauf
  • Maximale Förderungen

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für den Sonnenschutz?

Das BAFA bezuschusst 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu – für den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt (bei einer Wohneinheit).

Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 €. Alle Werte stehen unten im Konditionen-Kasten.

Darf ich den Handwerker schon vor dem Antrag beauftragen?

Ja, aber nur mit einem Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Planung und Energieberatung dürfen schon vorher beginnen; mit den Arbeiten selbst geht es erst nach der Antragstellung los. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn – dann ist keine Förderung mehr möglich.

Welcher Sonnenschutz wird gefördert?

Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung – zum Beispiel Rollläden, Außenjalousien, Raffstores und Markisen. Innenliegende Rollos oder Plissees werden nicht gefördert.

Kann ich den Sonnenschutz zusammen mit neuen Fenstern fördern lassen?

Ja. Fenster und Sonnenschutz lassen sich gemeinsam planen und beantragen. Das spart Aufwand – und der Sonnenschutz lässt sich beim Fenstertausch am einfachsten einbauen.

Kostenlose Erstberatung

Lohnt sich eine Sanierung für Ihr Gebäude?

Kostenlose Erstberatung

In einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir, ob und wie sich eine Sanierung für Ihr Gebäude lohnt – noch bevor Kosten entstehen.

Telefon
+49 (0)152 0422 8888
E-Mail
mail@en-kanzlei.de
Büro
Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach