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Abgeschlossen­heits­bescheinigung

Aufteilungsplan eines Geschosses mit zwei Wohnungen, farbig unterschieden und mit den Nummern 1 und 2 gekennzeichnet, gemeinsames Treppenhaus mit G markiert, mit Maßketten
  • Wer ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baurechtsbehörde.
  • Grundlage sind die Aufteilungspläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten, in denen jede Wohnung mit allen zugehörigen Räumen nummeriert ist.
  • Wir messen das Gebäude auf, zeichnen die Aufteilungspläne und bereiten den Antrag für die Behörde vor.

Was ist eine Abgeschlossenheits­bescheinigung?

Die Voraussetzung für Wohnungs­eigentum

Damit an einer Wohnung Sondereigentum entstehen kann, muss sie in sich abgeschlossen sein. Das bestätigt die untere Baurechtsbehörde mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Zusammen mit den Aufteilungsplänen ist sie Anlage zur Teilungserklärung und Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch.

Die Aufteilungspläne

In den Aufteilungsplänen erhalten alle Räume einer Wohnung dieselbe Nummer – auch Keller, Dachboden oder Stellplatz, die dazugehören. Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus oder Heizraum wird als solches gekennzeichnet. Die Pläne müssen den tatsächlichen Zustand des Gebäudes zeigen. Alte Baupläne genügen dafür oft nicht, deshalb messen wir vor Ort auf – siehe Vermessung.

So läuft es ab

Wir besichtigen das Gebäude, klären mit Ihnen die gewünschte Aufteilung und prüfen, ob die Wohnungen abgeschlossen sind oder ob bauliche Änderungen nötig werden. Dann erstellen wir die Aufteilungspläne und reichen sie mit dem Antrag bei der Behörde ein. Rückfragen der Behörde übernehmen wir.

Kosten – ab 1.500 €

Der Aufwand hängt von Größe und Zahl der Einheiten ab und davon, ob aktuelle Pläne vorhanden sind. Im Preis sind alle Pläne enthalten, die die Behörde verlangt; ihre Gebühr kommt hinzu. Wir machen Ihnen vorab ein Angebot.

Unser Plus an Leistungen

  • Aufmaß, Aufteilungspläne und Wohnflächen aus einer Hand
  • Erfahrung mit Altbau und Denkmal, wo Abgeschlossenheit oft erst hergestellt werden muss
  • Abstimmung mit Notar und Behörde
  • Kostenlose Erstberatung vorab

FAQ

Häufige Fragen

Abgeschlossenheits­erklärung oder -bescheinigung – was ist richtig?

Gemeint ist dasselbe. Im Gesetz heißt das Dokument Abgeschlossenheitsbescheinigung: Die Baurechtsbehörde bestätigt damit, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Umgangssprachlich wird oft von Abgeschlossenheitserklärung gesprochen.

Wann ist eine Wohnung abgeschlossen?

Wenn sie baulich vollständig von anderen Wohnungen und fremden Räumen getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang vom Treppenhaus, von einem Vorraum oder von außen hat. Küche oder Kochgelegenheit, Bad und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.

Brauche ich die Bescheinigung für die Teilungs­erklärung?

Ja. Ohne Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt die Teilung nicht ein. Wie es danach weitergeht, steht unter Teilungserklärung.

Können auch Stellplätze oder Gartenflächen zugeordnet werden?

Ja. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können auch Stellplätze und Freiflächen zu Sondereigentum werden, wenn sie in den Aufteilungsplänen eindeutig eingezeichnet und bemaßt sind. Wir berücksichtigen das bei der Planung.

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