Ökobilanz (LCA)

- Eine Ökobilanz (englisch Life Cycle Assessment, LCA) erfasst die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung der Baustoffe über den Betrieb bis zum Rückbau.
- Für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ muss das Gebäude Anforderungen an diese Emissionen erfüllen; nachgewiesen wird das mit einer Ökobilanz.
- Wir erstellen die Bilanz früh in der Planung – dann lassen sich Baustoffe und Konstruktion noch gezielt optimieren.
Wann brauchen Sie eine Ökobilanz?
Förderung Klimafreundlicher Neubau
Bei der KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten muss ein Energieeffizienz-Experte prüfen und bestätigen, dass das Gebäude die technischen Mindestanforderungen erfüllt – dazu gehören je nach Förderstufe ein Effizienzhaus-Standard und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus. Für die Förderstufe mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) kommen ein Nachhaltigkeitsberater und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle hinzu. Mehr zur Förderung unter Klimafreundlicher Neubau.
Künftig auch im Energieausweis
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) müssen die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus künftig im Energieausweis von Neubauten stehen – für große Neubauten ab 2028, für alle Neubauten ab 2030.
Früh planen lohnt sich
Den größten Einfluss auf die Ökobilanz haben Tragwerk, Dämmstoffe und Haustechnik. Wer die Bilanz schon im Entwurf rechnet, kann Varianten vergleichen und die Anforderungen ohne teure Umplanungen erreichen.
Kosten – ab 1.000 €
Der Aufwand hängt von Größe und Komplexität des Gebäudes und vom Planungsstand ab. Wir machen Ihnen vorab ein Angebot – gerne zusammen mit der Energieberatung für den Klimafreundlichen Neubau.
Unser Plus an Leistungen
- Nachweise und Energieberatung aus einer Hand – alle Berechnungen am selben Gebäudemodell
- Erfahrung mit Bestand und Denkmal, Bruchstein- und Fachwerkbauten
- Frühzeitige Abstimmung mit Planern und Handwerkern, damit es auf der Baustelle keine Überraschungen gibt
- Kostenlose Erstberatung vorab
FAQ
Häufige Fragen
Ist eine Ökobilanz Pflicht?
Für die KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ ist der Nachweis der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus Voraussetzung. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz müssen die Emissionen außerdem künftig im Energieausweis von Neubauten stehen – für große Neubauten ab 2028, für alle ab 2030.
Wer darf die Ökobilanz erstellen?
Für die KfW-Förderung prüft und bestätigt ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes, dass die Anforderungen erfüllt sind. Für das QNG sind zusätzlich ein Nachhaltigkeitsberater und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle beteiligt.
Wann sollte die Ökobilanz erstellt werden?
So früh wie möglich, am besten schon im Entwurf. Der Förderantrag muss vor Baubeginn gestellt werden, und in frühen Planungsphasen lassen sich Baustoffe und Konstruktion noch ohne großen Aufwand anpassen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), die Bauteilaufbauten mit Baustoffen und Dicken, die Haustechnik und die energetische Berechnung. Fehlt etwas, erarbeiten wir es mit Ihnen und Ihrem Planer.