Die Dämmung Ihrer Kellerdecke trägt dazu bei den Energieverbrauch eines Gebäudes zu reduzieren - aber nur, wenn Ihr Keller unbeheizt ist.
Sind Teile Ihres Kellers bewohnt und beheizt, ist die Kellerdeckendämmung nicht zu empfehlen. Weiterhin, kann es bei manchen Kellern schlicht zu Problemen anhand der begrenzten Raumhöhe kommen. Wir empfehlen daher die Optionen gut abzuwägen, und zeigen Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch auch mögliche Alternativen. Die Kellerdeckendämmung ist und bleibt aber eine kostengünstige Option, um einiges an Energie zu sparen und die kalten Füße im Erdgeschoss Ihres Hauses warm zu halten.
Der erste Schritt sollte ein unverbindliches Beratungsgespräch sein. Wir erörtern mit Ihnen die richtige Förderung, ob eine Dämmung Ihrer Kellerdecke für Sie in Frage kommt und wenn ja, welche.
Wichtig: vor jeder Bestellung, sollte bereits ein Energie Effizienz Experte eingebunden sein, damit die Förderung auch ausgezahlt wird. Nachträgliche Anträge sind nicht förderfähig.
Machen Sie heute noch den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Energieberater für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir sind auch gerne für Sie zu Randzeiten und am Wochenenden erreichbar, gerne auch mal einem einem ruhigen Sonntag Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie!
Fordern Sie jetzt einen unverbindlichen Rückruf an um erste Informationen zu erhalten. Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: +49 (0)7621 9510089
E-Mail: mail@en-kanzlei.de
Anschrift: Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach
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