Der Förderkredit wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die der KfW für weitere Neuzusagen in diesem Förderprodukt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erschöpft.
Haben Sie Ihren Antrag schon über Ihren Finanzierungspartner bei der KfW gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und eine Zusage von der KfW erhalten haben, ist Ihr Förderkredit für Sie reserviert.
Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist und die KfW vom Bund ermächtigt worden ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen. Dieser Rahmen des Gesetzgebers bzw. des Bundes wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 vorliegen. Über den genauen Zeitpunkt, ab dem wieder Anträge gestellt werden können, werden wir Sie auf dieser Seite informieren.
Alternativ bieten verschiedene Bundesländer und Kommunen Förderungen an. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Förderinstitut Ihres Bundeslandes oder bei Ihrer Kommune.
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Wir versprechen Ihnen einen Vor-Ort-Termin innerhalb der nächsten 14 Tage nach Beauftragung.
Machen Sie heute noch den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Energieberater für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir sind auch gerne für Sie zu Randzeiten und am Wochenenden erreichbar, gerne auch mal einem einem ruhigen Sonntag Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie!
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Telefon: +49 (0)7621 9510089
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Anschrift: Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach
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