Die BAFA fördert Deutschlandweit einzelne Maßnahmen zur Sanierung. Durch den Antrag eines zugelassenen Energieberaters (Energie Effiziens Experte) bekommen Sie schon vor der Durchführung des Vorhabens schriftlich bestätigt, ob z.B. Ihre neuen Fenster gefördert werden. Eine komplette Sanierung des gesamten Hauses ist nicht nötig für diese Zuschüsse, kann aber auch durchgeführt werden. Möchten Sie z.B. nur eine neue Haustür, erhalten Sie schon 20% Förderung mit einem iSFP. Der iSFP Bonus gilt nach der Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für 15 Jahre. Zeitlich und Maßnahmentechnisch haben Sie mit der BAFA eine hohe Flexibilität.
Stand 29.12.23, Quelle: Bundesanzeiger.
Die Gebäudehülle umfasst alle Bauteile eines Gebäudes, die es vor äußeren Einflüssen wie Wetter, Lärm und Energieverlust schützen. In der Energieberatung spielt die Gebäudehülle eine entscheidende Rolle, da sie maßgeblich zur Energieeffizienz eines Gebäudes beiträgt. Dazu gehören unter anderem die Außenwände, das Dach, die Fenster und Türen sowie die Bodenplatte. Eine gut gedämmte Gebäudehülle minimiert den Wärmeverlust im Winter und den Wärmeeintritt im Sommer, was zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zu Kosteneinsparungen führt. Darüber hinaus kann eine effektive Gebäudehülle auch den Schallschutz verbessern und somit für mehr Wohnkomfort sorgen. In der Energieberatung werden verschiedene Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle empfohlen, wie beispielsweise die Dämmung von Wänden und Dach, der Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle und die Abdichtung von undichten Stellen. Eine ganzheitliche Betrachtung der Gebäudehülle ist daher von großer Bedeutung, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Nachhaltigkeit eines Gebäudes zu verbessern. Dass dieser wichtige Teil "nur" zu 20% gefördert wird, ist zwar schade, aber besser als nicht. Sollten Sie also z.B. mal eine Terassentür oder Eingangstür, oder neue Fenster brauchen, erhalten Sie 20% Zuschuss mit uns als Berater.
Die Anlagentechnik umfasst insbesondere Klimaanlagen, Smarthome-Systeme und Lüftungssysteme - keine Heizungen. Eine effizientes Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung kann dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Komfort in Gebäuden zu verbessern. Durch den Einsatz von modernen Smarthome-Systemen können Klimaanlagen und Lüftungssysteme intelligent gesteuert und optimal auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden. Dies ermöglicht eine gezielte Nutzung der Klimatisierung sowie Lüftung und vermeidet unnötigen Energieverbrauch. Gut konzipierte Lüftungssysteme sorgen für eine ausreichende Frischluftzufuhr, höhere Raumlufthygiene und sind bei vielen Dämmmaßnahmen unumgänglich. Oft amortisiert sich eine solche Maßnahme nicht, aber dafür erhöhen solche Extras den Verkaufswert einer Immobilie immens uns sind zum Teil für die Umsetzung von anderen Maßnahmen nötig.
Die Heizungstechnik spielt eine zentrale Rolle, da sie maßgeblich zur Wärmeversorgung von Gebäuden beiträgt. Eine effiziente Heizungstechnik kann den Energieverbrauch reduzieren und somit Kosten sparen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Heizungstechnik zu verbessern, wie zum Beispiel den Einbau einer modernen Brennwerttechnik oder die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen. Bei der Energieberatung im Bereich Heizungstechnik werden individuelle Lösungen für jedes Gebäude und jeden Bedarf entwickelt. Dabei werden Faktoren wie die Gebäudegröße, die Heizlast, das Nutzerverhalten und die vorhandene Infrastruktur berücksichtigt. Ziel der Energieberatung im Bereich Heizungstechnik ist es, den Energieverbrauch zu senken, den Wohnkomfort zu steigern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Eine effiziente Heizungstechnik kann nicht nur zur Energieeinsparung beitragen, sondern auch den Wert der Immobilie steigern. Was für Ihr Haus in Frage kommt, muss unbedingt von einem Experten anhand von Planungsleistungen wie einer Heizlastberechnung und einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) geklärt werden. Insgesamt sind die Förderungen in diesem Bereich durch die BAFA massiv und machen die Erneuerung oder Erweiterung der vorhandenen Heiztechnik sehr attraktiv.
Unter der Heizungsoptimierung versteht man Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz, es werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten beziehungsweise bei Nichtwohngebäuden mit höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird gefördert. Zu den Maßnahmen gehören der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen , im Fall einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück) sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechniken. b) Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.
Der Bonus wird Eigentümern nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 29. Dezember 2023 BAnz AT 29.12.2023 B1 Seite 10 von 32 Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten, für den Bonus berechtigten Heizung. Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen. Es gelten die folgenden Bonussätze:
– bis 31. Dezember 2028: 20 Prozentpunkte
– ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozentpunkte
– ab 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozentpunkte
– ab 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozentpunkte
– ab 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozentpunkte
Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.
In Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit wird der Bonus nur anteilig für die gesamten geförderten Ausgaben gewährt. Der anzusetzende Anteil entspricht dem Anteil der in dem Gebäude durch verschiedene Eigentümer nachweislich selbstgenutzten Wohneinheiten.
Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbst nutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro für Maßnahmen für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt. Dabei handelt es sich um das gesamte Einkommen des Haushaltes, inklusive Ehegatten. Um nachzuweisen dass Sie berechtigt sind, müssen Sie die Steuererklärung des 2. und 3. Jahr vor Antragsstellung ausweisen können.
Insgesamt kann man den Bonus auch Rentner Bonus nennen, da hier das zu versteuernde Einkommen niedrig ist - und trotzdem Immobilienbesitz vorhanden ist.
Für die Planung und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans durch einen Energie Effizienz Experten erhalten Sie einen extra 5% Förderungsbonus. Gerne steht Ihnen die Energiekanzlei dabei zur Verfügung!
Zeitliche Flexibilität, prozentuale Förderungen und individuelle Maßnahmen ohne "alles" am Haus sanieren zu müssen machen die Förderungen sehr attraktiv. Die genaue Planbarkeit durch den iSFP runden das Packet ab. Der einzige Nachteil ist, dass Sie zuerst einmal in Vorkasse gehen müssen und die Förderungen erst nach der Ausführung erhalten. Wer also keine flüssigen Mittel hat oder diese nicht in das Haus stecken möchte, muss unter Umständen trotzdem finanzieren.
Machen Sie heute noch den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Energieberater für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir sind auch gerne für Sie zu Randzeiten und am Wochenenden erreichbar, gerne auch mal einem einem ruhigen Sonntag Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie!
Fordern Sie jetzt einen unverbindlichen Rückruf an um erste Informationen zu erhalten. Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: +49 (0)7621 9510089
E-Mail: mail@en-kanzlei.de
Anschrift: Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach
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