Egal ob nach Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) oder dem Gebäude Energie Gesetz (GEG) - beim Heizungstausch oder Neubau schreibt Sie das Bauamt an. Nun sind Sie in der Pflicht, innerhalb von 18 Monaten durch einen Sachverständigen nachweise zu lassen, ob Ihre Liegenschaft den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen gerecht wird. Ohne Nachweis, drohen Ihnen Strafen von bis zu 50.000€.
Lassen Sie sich am besten schon früh beraten, um die Kosten niedrig zu halten.
Sie erhalten den Nachweis durch uns als Sachverständige und erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten.
Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Email. Wir stellen den Antrag für Sie innerhalb 1-2 Tage.
Machen Sie heute noch den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Energieberater für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir sind auch gerne für Sie zu Randzeiten und am Wochenenden erreichbar, gerne auch mal einem einem ruhigen Sonntag Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie!
Fordern Sie jetzt einen unverbindlichen Rückruf an um erste Informationen zu erhalten. Wir freuen uns auf Sie!
Telefon: +49 (0)7621 9510089
E-Mail: mail@en-kanzlei.de
Anschrift: Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach
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